Aus der Politik 12/22

1.
Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz, Teil 1: Annäherung Zivildienst und Zivilschutz

Der Bundesrat hat den Bericht am 30.06.2021 verabschiedet. Zivildienstleistende sollen einen Teil ihrer Dienstpflicht künftig in einer Zivilschutzorganisation mit dauerndem Unterbestand leisten. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit der Ausarbeitung der nötigen Gesetzesrevisionen beauftragt. Der Ständerat hat den Bericht am 21.09.2022 zur Kenntnis genommen.


2.
Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz, Teil 2: Langfristige Massnahmen – Prüfung zweier Dienstpflichtvarianten

Am 4. März 2022 hat der Bundesrat Arbeiten zur langfristigen Sicherung der Bestände von Armee und Zivilschutz in Auftrag gegeben. Er will vertieft zwei Dienstpflichtvarianten prüfen: Dabei handelt es sich um die «Sicherheitsdienstpflicht», in welcher der heutige Zivildienst und Zivilschutz zusammengelegt würden, sowie um eine «bedarfsorientierte Dienstpflicht», bei der die Dienstpflicht auf Schweizerinnen ausgedehnt würde.

Der entsprechende Bericht dazu wurde vom Ständerat am 21.09.2022 zur Kenntnis genommen. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat im Rahmen der Behandlung der beiden Berichte eine Kommissionsmotion eingereicht. Sie fordert, dass der Zivildienst und der Zivilschutz im Einklang mit den Kantonen in einer einzigen Organisationseinheit beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zusammengefasst werden können.


3.
Motion «Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken»

Die Motion fordert, dass für eine Umteilung vom Armeedienst in den Zivildienst sechs Bedingungen erfüllt sein müssen. Es handelt sich dabei um Bedingungen, die der Bundesrat bei der Revision des Zivildienstgesetzes 2019 ausgearbeitet hatte und die in der parlamentarischen Schlussabstimmung 2020 abgelehnt worden waren. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat die Motion am 29.09.2022 angenommen.

4.
Interpellation: Den Arbeitskräftemangel mit Zivildienstleistenden abfedern, um die Energieversorgung zu gewährleisten?

Ständerätin Marianne Maret fragt den Bundesrat in ihrer Interpellation vom 29. September 2022: «Teilt der Bundesrat die Meinung, dass zivildienstpflichtige Personen ausgebildet und zeitweise in Branchen, die an der Energiewende oder der Energieversorgung beteiligt sind und erwiesenermassen unter Arbeitskräftemangel leiden, eingesetzt werden können, insbesondere im Hinblick auf die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie bei Gebäuden?» Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin aus rechtlichen Gründen und aus Bedarfsüberlegungen nicht.

Letzte Änderung 14.12.2022

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