Regeln für den langen Einsatz und die Wahl der Tätigkeitsbereiche

ZDG-ZDV-REV_2018_DE

Ab 1. Januar 2018 ändern sich einige Regeln rund um den Einsatz von Zivis: zum Beginn und zum Ende der Dienstpflicht, zur Anzahl zu leistender Diensttage oder zur Wahl der Tätigkeitsbereiche. Einerseits ergeben sich die Änderungen aufgrund der Weiterentwicklung der Armee WEA, denn einige Bestimmungen im Zivildienstrecht stützen auf Regeln zur Militärdienstpflicht ab. Anderseits dienen sie der weiteren Optimierung des Vollzugs. Weiter gibt es Anpassungen von Bestimmungen für landwirtschaftliche Einsatzbetriebe. In einer fünfteiligen Webserie stellen wir die wesentlichsten Änderungen vor.

Zivis können Einsätze, zu denen sie ab 1.1.2018 aufgeboten werden, in allen acht Tätigkeitsbereichen leisten. Bisher mussten sie sich auf zwei beschränken. Diese Beschränkung hat kaum zu weniger Zulassungen geführt. Vielmehr hat sie einzelne Tätigkeitsbereiche benachteiligt (Landwirtschaft, Kulturgütererhaltung) und die Durchsetzung der Zivildienstpflicht erschwert.

Der lange Einsatz muss neu erst bis zum Ende des dritten Kalenderjahres, das der rechtskräftigen Zulassung folgt, beendet sein, dies weiterhin in einem Schwerpunktprogramm. Zivis sind jedoch nicht mehr dazu verpflichtet, nach einem langen Einsatz 70 weitere Tage im selben Schwerpunktprogramm tätig zu sein.

Achtung: Zivis können den langen Einsatz weiterhin innerhalb von zwei Kalenderjahren im gleichen Einsatzbetrieb leisten. Er muss aber auch in diesem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist vollständig geleistet sein.

Letzte Änderung 01.07.2021

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https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/dokumentation/rechtliche-grundlagen/revision-2018/einsatzregeln.html