Arbeitszeugnis

Hat der Einsatz des Zivis mindestens 54 Tage gedauert, stellen Sie als Einsatzbetrieb dem Zivi ein Arbeitszeugnis aus. Neben den üblichen Angaben über die Arbeitstätigkeiten, die Leistungen und das Verhalten am Arbeitsplatz muss das Zeugnis zwingend einen Hinweis enthalten, dass der Einsatz im Rahmen des Zivildienstes stattgefunden hat. Beachten Sie bitte, dass Zivis Zivildiensteinsätze nicht als Praktikum für ihre Aus- oder Weiterbildung anrechnen dürfen.

Dauert der Einsatz weniger als 54 Tage, reicht eine Arbeitsbestätigung.

Letzte Änderung 19.04.2016

Zum Seitenanfang

https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/einsatzbetriebsein/nach-dem-einsatz/arbeitszeugnis.html