Der Einsatz muss an einem Montag beginnen und an einem Freitag enden (Ausnahmen: letzter Einsatz und Probeeinsatz).
Haben Sie Ihren Zivi gefunden, füllen Sie mit ihm gemeinsam die Einsatzvereinbarung aus – bestenfalls gleich direkt in E-ZIVI. Diese enthält unter anderem Angaben zur weisungsberechtigten Person, zur Arbeitszeit und zu den Entschädigungen. Ist alles geklärt und ausgefüllt, unterzeichnen sowohl Sie als auch Ihr Zivi die Einsatzvereinbarung. Klären Sie mit ihm, wer diese beim für ihn zuständigen Regionalzentrum einreicht. Die Einsatzvereinbarung muss mindestens dreieinhalb Monate vor dem geplanten Beginn des Einsatzes eintreffen – bei Auslandeinsätzen sogar vier bis sechs Monate. Im Fall von Auslandeinsätzen reichen Sie mit der Einsatzvereinbarung noch die benötigten Beilagen mit ein (siehe Merkblatt). Vom Regionalzentrum erhalten Sie anschliessend eine Kopie des Aufgebots an den Zivi – per E-ZIVI oder alternativ per Post. Dieses ist Grundlage für jeden Einsatz.
Es gilt: Kein Einsatz ohne Aufgebot!
Aufgebot von Amtes wegen (AvAw)
Bei Aufgeboten von Amtes wegen wird Ihnen der Zivi vom Regionalzentrum zugewiesen. Dies ist bereits im Pflichtenheft vermerkt oder geschieht in gegenseitiger Absprache. Wenn Sie ein Vorstellungsgespräch mit dem zugewiesenen Zivi wünschen, erhält dieser vom Regionalzentrum ein verbindliches Aufgebot dafür. Danach haben Sie immer noch die Möglichkeit, auf das Einsetzen des Zivis zu verzichten. Das Vorstellungsgespräch gilt nicht als Diensttag.
Neu können Sie die Einsatzvereinbarung mithilfe von Adobe Acrobat (siehe auch «Links») digital signieren. Dies ist effizienter für Sie wie auch für den Zivi, schont Ressourcen und der Postweg entfällt.
Letzte Änderung 11.05.2023