Administration

Einsätze von Zivis verwalten Sie problemlos in E-ZIVI. Dort erfassen Sie sämtliche Arbeitstage, arbeitsfreien Tage, Krankheits-, Urlaubs- und Ferientage des Zivis für die jeweils angegebene Einsatzperiode. 

Arbeitszeiten

Die genauen Arbeitszeiten haben Sie im Rahmen der Einsatzvereinbarung mit dem Zivi geregelt. Das Arbeitspensum eines Zivis beträgt immer 100%, es gibt also keine Teilzeiteinsätze. Weiter ist es nicht möglich, dass der Zivi mit Ihnen regelmässige Überstunden vereinbart, die er dann mit zusätzlichen Freitagen kompensiert. Sie kontrollieren, ob dies alles eingehalten wird.

Macht ein Zivi einmal Überstunden, kann er diese während des Einsatzes
kompensieren; ein systematisches Ansammeln für weitere Freitage ist
jedoch nicht erlaubt. Im Zweifelsfalle gelten Zivildienstgesetz und
-verordnung.

Anrechenbare Diensttage

Als Diensttage angerechnet werden

  • Probeeinsätze sowie Assessmentverfahren bei Auslandeinsätzen
  • Reisetage am Beginn und zum Abschluss eines Einsatzes
  • Krankheitstage (wenn die Abwesenheit länger als einen Tag dauert, Arztzeugnis, das alle Abwesenheitstage abdeckt)
  • Ferientage
  • arbeitsfreie Tage, die Sie üblicherweise gewähren (z.B. Wochenenden und Feiertage, auch während der/angrenzend an Ihre Betriebsferien)
  • bewilligte Urlaubstage, an denen der Zivi noch mindestens fünf Stunden im Betrieb arbeitet
  • Arbeitstage, an denen der Zivi Überstunden ausgleicht
  • Tage, an denen der Zivi ohne sein Verschulden (aus anderen Gründen als Krankheit und Unfall) seinen Einsatz nicht leisten kann (bewilligter Urlaub fällt nicht in diese Kategorie)
  • Ausbildungskurse (Kurstage erfassen Sie in der Diensttagemeldung bitte als Urlaubstage)

Nicht anrechenbare Diensttage sind

  • individuelle Vorsprachen beim Regionalzentrum oder bei Einsatzbetrieben
  • bewilligte Urlaubstage
  • Arbeitstage, an denen Sie geschlossen haben (z.B. Betriebsferien) und an denen der Zivi keine Ferien beziehen kann (Wochenende während Ihren Betriebsferien erfassen Sie als arbeitsfreie Tage)
  • unerlaubte Abwesenheiten
  • die medizinische Untersuchung bei Auslandeinsätzen


Fehlt ein Zivi wegen Krankheit oder Unfall länger als einen Tag, muss er Ihnen den Grund des Fehlens mit einem Arztzeugnis belegen. Bitte übermitteln Sie das Arztzeugnis zusammen mit der Diensttagemeldung. Beachten Sie, dass für Lagereinsätze spezielle Regeln gelten.

Wenn Fragen auftauchen, hilft Ihnen Ihr Regionalzentrum gerne weiter.  

Abgabepflicht

Als Einsatzbetrieb haben Sie gemäss Zivildienstgesetz eine Abgabepflicht. Die Abgabe verhindert eine Verfälschung der Arbeitsmarkt- und Wettbewerbsneutralität und soll Sie anspornen, den Zivi möglichst effizient einzusetzen. Im Merkblatt zur Abgabepflicht finden Sie alle nötigen Informationen dazu, inklusive eine Übersicht über die Kosten.

Unterkunft und Verpflegung

Wenn Sie dem Zivi keine Unterkunft anbieten können, erhöht sich Ihre Abgabe an den Bund um 8.20 Franken pro anrechenbaren Tag.

Sind Sie nicht in der Lage, den Zivi zu verpflegen, beträgt der Zuschlag zur Abgabe Fr. 3.90. Können Sie weder Unterkunft noch Verpflegung anbieten, beträgt der Zuschlag zur Abgabe Fr. 12.20. Dazu bezahlen Sie dem Zivi pro anrechenbaren Tag:

  • für das Morgenessen: 4 Franken
  • für das Mittagessen: 9 Franken
  • für das Nachtessen: 7 Franken

Ausnahmen: Für das Morgenessen am ersten Tag und für das Nachtessen am letzten Tag einer Zivildienstleistung schulden Sie dem Zivi kein Geld. Nebst Unterkunft und Verpflegung bezahlen Sie dem Zivi Fr. 7.50 Taschengeld pro anrechenbaren Diensttag.

Vergünstigungen und Spesen

Beachten Sie bitte, dass ein Zivi während seines Einsatzes bei Ihnen nicht zusätzlich gegen Bezahlung arbeiten darf. Sie dürfen ihm auch keine anderen Vergünstigungen gewähren (Freitage, Prämien, Naturalien usw.). Im Gegenzug fallen bei Ihnen neben den Entschädigungen gemäss Abgabepflicht und Aufgebot keine weiteren Spesen an.

Letzte Änderung 05.03.2024

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