Ferien

Leistet der Zivi einen Einsatz von mindestens 180 Tagen ohne Unterbruch, hat er Anspruch auf acht Ferientage, die als Diensttage gelten. Verlängert er diesen Einsatz, bekommt er pro weitere 30 geleistete Diensttage zwei Ferientage dazu. Besprechen Sie die Ferienplanung mit dem Zivi möglichst früh, idealerweise bereits beim Ausfüllen der Einsatzvereinbarung.

Der Zivi ist weiter verpflichtet, seine Ferien während Ihren Betriebsferien zu nehmen, sofern Ihr Betrieb solche kennt. Hat der Zivi zu wenige Ferientage zugute, gelten die zusätzlichen Freitage während Ihren Betriebsferien nicht als Diensttage. Bezieht ein Zivi seine Ferientage nicht, verfallen diese ohne Entschädigung.

Letzte Änderung 12.04.2016

Zum Seitenanfang

https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/einsatzbetriebsein/waehrend-des-einsatzes/ferien.html