Krankheit und Unfall

Zivis sind während des Einsatzes bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Wird ein Zivi krank oder verunfallt er und dauert die Abwesenheit länger als einen Tag, so muss er Ihnen innert drei Tagen ein Arztzeugnis vorlegen, welches Sie zusammen mit der Diensttagemeldung dem zuständigen Regionalzentrum übermitteln. Das Arztzeugnis muss die gesamte Dauer der Abwesenheit abdecken.

Erhalten Sie das Arztzeugnis nicht, informieren Sie bitte umgehend das für den Zivi zuständige Regionalzentrum. Tun Sie dies auch, sollte die Krankheit oder die Genesung nach einem Unfall länger andauern. Die Anzahl Krankheitstage, die ein Zivi als Diensttage anrechnen kann, ist beschränkt. Sehen Sie keine Möglichkeit, den Einsatz fortzuführen, kann dieser in Absprache mit dem Regionalzentrum auch abgebrochen werden.

An Krankheitstagen vergüten Sie dem Zivi die Spesen wie an einem arbeitsfreien Tag.

Letzte Änderung 21.11.2023

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