Probleme

Sie dürfen einen motivierten Zivi im Einsatz erwarten. Ist sein Einsatz nur halbherzig, befolgt er Anweisungen nicht, überschreitet er seine Kompetenzen oder treten andere Probleme auf, bringt ein klärendes Gespräch oft eine Lösung. Erteilen Sie dem Zivi gegebenenfalls – und mit Kopie an das für den Zivi zuständige Regionalzentrum – eine schriftliche Ermahnung. Treffen Sie überprüfbare Vereinbarungen. Finden Sie so keine gemeinsame Basis, benachrichtigen Sie bitte das Regionalzentrum, das für den Zivi zuständig ist. Dieses wird dann versuchen, einen für beide Seiten gangbaren Weg zu finden. Das ZIVI kann darüber hinaus gegenüber dem Zivi ein Disziplinarverfahren eröffnen.

Laufen alle Bemühungen ins Leere, ist ausnahmsweise ein Abbruch des Einsatzes möglich. Über einen Abbruch kann aber nur das Regionalzentrum entscheiden, selbst wenn Sie und der Zivi sich einig sind. Diese Gründe können zu einem Abbruch des Einsatzes führen:

  • Der Zivi ist voraussichtlich für längere Zeit arbeitsunfähig.
  • Der Zivi ist auf Grund seines Verhaltens für Sie untragbar geworden.
  • Sie als Einsatzbetrieb erfüllen Ihre Pflichten nicht.
  • Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Zivi ist so schlecht, dass ein Weiterführen des Einsatzes für beide Seiten unzumutbar ist.

Letzte Änderung 14.12.2018

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