Urlaub

Braucht ein Zivi Urlaub, muss er bei Ihnen rechtzeitig ein Urlaubsgesuch einreichen. Sie entscheiden, ob er den Urlaub erhält. Ausnahme: Reicht der Zivi das Urlaubsgesuch ein, bevor das Aufgebot erstellt ist, kann bereits das Regionalzentrum diese Abwesenheit bewilligen. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an Ihr Regionalzentrum.

Gründe für einen Urlaub sind:

  • Tod oder schwere Erkrankung einer nahen angehörigen Person (max. drei Tage)
  • die eigene Heirat (max. drei Tage)
  • Geburt des eigenen Kindes (max. drei Tage)
  • Prüfungen im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die nicht verschoben werden können (max. drei Tage)
  • Einschreibung und Einführung an einer Lehranstalt, sofern die persönliche Anwesenheit notwendig ist (max. ein Tag)
  • Teilnahme an Sitzungen von Behörden (max. ein Tag)


Sie können dem Zivi zusätzlich maximal einen Tag Urlaub gewähren,

  • wenn dieser dringende Aufgaben nicht in der Freizeit oder während der Gleitzeit erledigen kann oder
  • zu anderen Zwecken, wenn die Ablehnung eines Gesuches unzumutbar wäre.


Weisen Sie den Zivi noch einmal darauf hin, dass die bezogenen Urlaubstage nicht als Diensttage anrechenbar sind, und er auch keinen Erwerbsersatz und keine Spesen erhält. Weiter sinkt die Zahl der anrechenbaren Tage seines Einsatzes. Will ein Zivi mehr als drei Tage Urlaub beziehen, muss auch das Regionalzentrum diesem Urlaub zustimmen. Zivis sind auch während eines Urlaubs bei der Militärversicherung versichert.

Sie müssen Urlaubstage nicht entschädigen. Ausnahme: Arbeitet der Zivi am Urlaubstag mindestens fünf Stunden, gilt dieser als Diensttag und wird in der Diensttagemeldung als Arbeitstag eingetragen.

Letzte Änderung 04.10.2023

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