Die Verfügung

Das Bundesamt für Zivildienst teilt den Anerkennungsentscheid mit einer Verfügung mit. Sie enthält:

  • die für einen Zivildiensteinsatz zugelassenen Pflichtenhefte,
  • die Höchstzahl der gleichzeitig im Betrieb tätigen Zivis,
  • Aussagen zur Abgabepflicht und deren Umfang,
  • allfällige weitere Bedingungen und Auflagen.

Mit dem positiven Anerkennungsentscheid werden Sie Teil des Zivildienstes und Vollzugspartner des Bundesamtes für Zivildienst (ZIVI): Willkommen!

Damit Sie als Einsatzbetrieb Zivis einsetzen können, erhalten Sie mit dem positiven Entscheid von uns detaillierte Informationen über spezifische Einsatzregeln, das Dienstleistungsportal E-ZIVI, die Einsatzvereinbarung, das Melden von Diensttagen, die Suche nach Zivis und vieles mehr.. Sie können Einsätze mit Zivis vereinbaren, sobald Sie die Anerkennungsverfügung erhalten haben. Während des ersten Einsatzes erhalten Sie Besuch von Ihrer Ansprechperson des Regionalzentrums, die Sie in der konkreten Situation unterstützt und auf die Prüfpunkte bei einer Inspektion hinweist.

Ein Rückzug oder ein Antrag auf Anpassung des Anerkennungsentscheids steht Ihnen immer offen. Das Bundesamt für Zivildienst ZIVI kann seinerseits jederzeit eine Überprüfung der Anerkennung einleiten. Es stellt so sicher, dass Sie die Anerkennungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen und dass der Anerkennungsentscheid noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das ZIVI führt regelmässig Inspektionen von Einsätzen vor Ort durch und stellt so den gesetzeskonformen Vollzug sicher. 

Letzte Änderung 04.10.2023

Zum Seitenanfang

https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/einsatzbetriebwerden/anerkennung/verfuegung.html