Sonderfall Auslandeinsatz

Um Angebot und Nachfrage zu steuern, beschränkt das ZIVI seit 1.7.2019 die Anerkennung neuer Betriebe. Einsatzbetriebe werden nur noch dann neu anerkannt, wenn sie Einsätze in den Schwerpunktprogrammen «Pflege und Betreuung» sowie «Umwelt- und Naturschutz» durchführen und dafür genügend Nachfrage besteht (hier erhalten Sie mehr Informationen zu diesem Entscheid). Auslandeinsätze können nicht in diesen Schwerpunktprogrammen eingeteilt werden, deshalb ist die Neuanerkennung von Pflichtenheften mit Auslandeinsätzen nicht möglich. Einsätze in den bestehenden Einsatzbetrieben sind nach wie vor uneingeschränkt möglich.   

Letzte Änderung 12.04.2022

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https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/einsatzbetriebwerden/bedingung/auslandeinsatz.html