Sonderfall Finanzhilfe

Finanzhilfe im Umweltbereich und in der Kulturgütererhaltung

Das ZIVI kann Einsätze von Zivis in Projekten mit praktischen Arbeiten im Umwelt- und Naturschutz oder in der Landschaftspflege sowie Projekte für die Kulturgütererhaltung finanziell unterstützen.

Einsätze im Umweltbereich und in der Kulturgütererhaltung sind beliebt, sie bieten Platz für Gruppeneinsätze von Zivildienstleistenden. Oft fehlen jedoch die finanziellen Mittel. Mit einem Gesuch um Finanzhilfe können Einsatzbetriebe des Zivildienstes finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Projekten mit Zivis beantragen. Der Bund unterstützt Projekte von öffentlichem Interesse, die sonst – trotz nachgewiesener Sparanstrengungen – nicht realisiert werden könnten. Er hat seinerseits ein Interesse, mit Gruppeneinsätzen möglichst viele Einsatzplätze für Zivildienstleistende zu schaffen – zu Gunsten von Umwelt, Natur, Landschaft und Kulturgütern.

Voraussetzungen

Das Bundesamt für Zivildienst kann nur Projekte von anerkannten Einsatzbetrieben unterstützen, welche in der Schweiz realisiert werden. In der Landschaftspflege müssen sie Einsätze für ganze Gruppen von Zivildienstleistenden ermöglichen – die übliche Beschränkung betreffend maximaler Anzahl Zivis entfällt. Die Einsätze müssen praktische Arbeiten im Umweltschutz, im Naturschutz, in der Wald- oder Landschaftspflege oder in der Kulturgütererhaltung enthalten.

Es werden nur Kosten berücksichtigt, die durch Zivis verursacht werden; höchstens jedoch 33% der budgetierten Projektkosten. Möglich ist die Erstattung der Kosten beispielsweise für Spesen, Transporte, Material, die Administration oder die Projektleitung. Sie müssen jedoch klar von den Kosten anderer Projekte (z.B. der Freiwilligenarbeit) abgegrenzt werden können. Ein gesuchstellender Einsatzbetrieb muss nachweisen, dass er alle anderen Finanzierungsquellen ausgeschöpft hat und dass das Projekt trotz Sparanstrengungen aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden könnte.

Das Bundesamt für Zivildienst unterstützt maximal 58 000 Diensttage mit Finanzhilfe, was anteilsmässig 3,5 % aller Diensttage nicht übersteigt.

Einsatzbetriebe haben keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfe. Der Zivildienst kann Gesuche nur dann unterstützen, wenn er am Projekt besonders interessiert ist und die finanziellen Mittel vorhanden sind.

Mit der Gesuchseingabe müssen Sie nachweisen, ob Sie die Anforderungen erfüllen. In der Beilage sind der Projektbeschrieb, das Projektbudget und der Finanzierungsplan einzureichen.

Eine Fachstelle des Bundes oder des zuständigen Kantons beurteilt anschliessend die Notwendigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit des Projektes. Das ZIVI unterbreitet dem Einsatzbetrieb den Entscheid mittels Verfügung. Diese enthält auch ein Kostendach für die Pauschalentschädigung pro Diensttag.

Finanzhilfebetriebe erhalten im Normalfall monatlich eine in der Verfügung definierte Akontozahlung. Spätestens zwei Monate nach Abschluss des letzten Einsatzes hat der Einsatzbetrieb dem ZIVI einen Schlussbericht abzuliefern. Abweichungen während des Projektverlaufs sind dem ZIVI umgehend mittels Zwischenberichten zu melden.

Die nächsten Schritte

Interessierte Betriebe informieren sich beim für sie zuständigen Regionalzentrum über das Vorgehen.

Letzte Änderung 12.04.2022

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