Gut zu wissen

Gut zu wissen, wenn Sie Zivis einsetzen wollen:

  • Zivis werden nicht zugeteilt, sie suchen sich ihre Einsatzplätze selbst aus. Es gibt keine Garantie für Zivi-Einsätze.
  • Einsätze dauern mindestens 26 Tage, beginnen an einem Montag und enden an einem Freitag.
  • Eine längere Mindesteinsatzdauer und die Wochenarbeitszeit definieren Sie im Pflichtenheft.
  • Wochenend-, Schicht- oder Nachtarbeit ist möglich, Teilzeitarbeit jedoch nicht.
  • Zivis besuchen bei Einsätzen ab 54 Tagen Ausbildungskurse des ZIVI. Einsätze müssen Sie bei Einsatzbeginn mit der Durchführung der Zivi-Kurse koordinieren. Planen Sie deshalb frühzeitig.
  • Führen Sie Zivis wie Ihre Angestellten, beachten Sie jedoch, dass Zivis eine Dienstpflicht erfüllen.

Welche Einsätze sind nicht erlaubt?

Ausgeschlossen von einem Zivildiensteinsatz in Ihrem Betrieb sind Ihre eigenen Mitarbeiter, Praktikanten oder andere Personen, die in einer engen Beziehung zu Ihrer Institution stehen oder standen. Ein Zivildiensteinsatz darf nicht zur privaten Aus- oder Weiterbildung oder zu Gunsten Angehöriger des Zivis geleistet werden. Auch nicht erlaubt sind Einsätze, welche die politische Meinungsbildung beeinflussen oder religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen verbreiten.

Letzte Änderung 12.04.2022

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