Als Diensttage angerechnet werden:
- Probeeinsätze sowie Assessmentverfahren bei Auslandeinsätzen
- Reisetage am Beginn und zum Abschluss eines Einsatzes
- Krankheitstage (ab dem zweiten Tag in Folge mit Arztzeugnis)
- Ferientage
arbeitsfreie Tage (z.B. Wochenenden und Feiertage, auch während der/angrenzend an Betriebsferien) - bewilligte Urlaubstage, an denen der Zivi noch mindestens fünf Stunden im Betrieb arbeitet
- Arbeitstage, an denen der Zivi Überstunden ausgleicht
- Tage, an denen der Zivi ohne sein Verschulden (aus anderen Gründen als Krankheit und Unfall) seinen Einsatz nicht leisten kann (bewilligter Urlaub fällt nicht in diese Kategorie)
- Ausbildungskurse
Nicht anrechenbare Diensttage sind
- individuelle Vorsprachen beim Regionalzentrum oder bei Einsatzbetrieben
- bewilligte Urlaubstage
- Arbeitstage, an denen der Einsatzbetrieb geschlossen hat (z.B. Betriebsferien) und an denen der Zivi keine Ferien beziehen kann (Wochenende während Ihren Betriebsferien erfassen Sie als arbeitsfreie Tage)
- unerlaubte Abwesenheiten
- medizinische Untersuchung bei Auslandeinsätzen
Die genauen Arbeitszeiten werden im Rahmen der Einsatzvereinbarung mit dem Zivi geregelt. Das Arbeitspensum eines Zivis beträgt immer 100%, es gibt also keine Teilzeiteinsätze. Weiter ist es nicht möglich, dass der Zivi regelmässige Überstunden mit dem Einsatzbetrieb vereinbart, die er dann mit zusätzlichen Freitagen kompensiert. Macht ein Zivi einmal Überstunden, kann er diese während des Einsatzes
kompensieren; ein systematisches Ansammeln für weitere Freitage ist jedoch nicht erlaubt. Im Zweifelsfalle gelten Zivildienstgesetz und -verordnung.
Wird ein Einsatz von mindestens 180 Tagen ohne Unterbruch geleistet, hat der Zivi Anspruch auf acht Ferientage, die als anrechenbare Diensttage gelten.
Wird der Einsatz verlängert, bekommt der Zivi pro weitere 30 Tage im Einsatz zwei Ferientage dazu.
Die Ferienplanung sollte möglichst früh, idealerweise bereits beim Ausfüllen der Einsatzvereinbarung besprochen werden. Der Zivi ist verpflichtet seine Ferien während den Betriebsferien des Einsatzbetriebes zu nehmen, sofern es solche gibt.
Werden die Ferientage nicht bezogen, verfallen diese ohne Entschädigung.
Im Zivildienst gibt es keine Kader. Siehe Einsatzplanung --> Einsatzbetrieb
Während des Einsatzes ist der Zivi bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Krankheits- oder Unfalltage sind anrechenbare Diensttage. Die Anzahl Abwesenheitstage, die Ihnen als Diensttage angerechnet wird, ist aber beschränkt: Pro 30 Diensttage sind es maximal sechs Krankheits- oder Unfalltage.
Wird der Zivi krank, muss er dem Einsatzbetrieb ein Arztzeugnis vorlegen, wenn die Krankheit oder die Abwesenheit aufgrund des Unfalls länger als einen Tag dauert.
Dauert die Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall länger, kann der Einsatz abgebrochen werden.
Nachtarbeit ist je nach Pflichtenheft möglich.
Macht ein Zivi einmal Überstunden, kann er diese während des Einsatzes ohne Zeitzuschlag kompensieren; ein systematisches Ansammeln für weitere Freitage ist jedoch nicht erlaubt. Im Zweifelsfalle gelten Zivildienstgesetz und -verordnung.
Während des Einsatzes ist der Zivi bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Krankheits- oder Unfalltage sind anrechenbare Diensttage. Die Anzahl Abwesenheitstage, die Ihnen als Diensttage angerechnet wird, ist aber beschränkt: Pro 30 Diensttage sind es maximal sechs Krankheits- oder Unfalltage.
Wird der Zivi krank, muss er dem Einsatzbetrieb ein Arztzeugnis vorlegen, wenn die Krankheit oder die Abwesenheit aufgrund des Unfalls länger als einen Tag dauert.
Dauert die Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall länger, kann der Einsatz abgebrochen werden.
Im Zivildienst gibt es keine Uniform. Siehe Einsatzplanung --> Kleidung
Für Urlaub muss der Zivi beim Einsatzbetrieb rechtzeitig ein Urlaubsgesuch einreichen. Dieser entscheidet, ob der Urlaub erteilt wird. Ausnahme: Wird das Urlaubsgesuchs eingereicht, bevor das Aufgebot erstellt ist, kann das Regionalzentrum diesen Urlaub bewilligen.
Gründe für einen Urlaub sind:
- Tod oder schwere Erkrankung einer nahen angehörigen Person (max. drei Tage)
- die eigene Heirat (max. drei Tage)
- Geburt des eigenen Kindes (max. drei Tage)
- Prüfungen im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die nicht verschoben werden können (max. drei Tage)
- Einschreibung und Einführung an einer Lehranstalt, sofern die persönliche Anwesenheit notwendig ist (max. ein Tag)
- Teilnahme an Sitzungen von Behörden (max. ein Tag)
Ein aufgebotener Einsatz kann im Einverständnis des Zivis und des Einsatzbetriebes um die maximal noch verbleibenden Restdiensttage verlängert werden.
Wochenendarbeit ist je nach Pflichtenheft möglich.
Letzte Änderung 09.09.2022