Für jeden anrechenbaren Diensttag hat der Zivi Anspruch auf Erwerbsersatz. Die kantonalen Ausgleichskassen und deren Zweigstellen berechnen die Höhe des Erwerbsersatzes. Die Höhe richtet sich prinzipiell nach dem Einkommen vor dem Zivildienst. Nichterwerbstätige wie Schüler, Studenten oder Arbeitslose haben auch Anrecht auf Erwerbsersatz.
Wenn dem Zivi aufgrund der Benützung der Privatunterkunft Kosten für den täglichen Arbeitsweg entstehen und der Einsatzbetrieb keine Unterkunft anbietet, übernimmt der Einsatzbetrieb die Wegkosten des Zivis. Wenn der Zivi seine Privatunterkunft benützt, obwohl der Einsatzbetrieb ihm eine näher beim Einsatzbetrieb gelegene und zumutbare Unterkunft anbietet, hat der Zivi keinen Anspruch auf Entschädigung der Wegkosten.
Reist der Zivi mit seinem privaten Fahrzeug zum Einsatz, erhält er nur dann eine Entschädigung (65 Rappen pro Kilometer), wenn das Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Das ist der Fall, wenn der tägliche Arbeitsweg (Hin- und Rückweg) mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als drei Stunden dauert.
Siehe die Einträge zu Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten auf dieser Seite.
Der Einsatzbetrieb muss dem Zivi eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Kann der Einsatzbetrieb keine Unterkunft zur Verfügung stellen, übernimmt er die Kosten für eine von ihm vorgeschlagene Unterkunft oder muss die täglichen Reisespesen (günstigste Variante gegen Beleg) übernehmen, falls der Zivi zuhause übernachten
Während des Einsatzes ist der Zivi bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert.
Es müssen keine eventuellen Vorgaben der Krankenkasse befolgt werden. Die Kosten für den Arztbesuch und vom Arzt verschriebene Medikamente übernimmt die Militärversicherung.
Wenn der Zivi während des Einsatzes militärversichert ist, muss keine alfälligen Vorgaben seiner Krankkasse befolgen. Das Arztzeugnis müssen er innerhalb von 3 Tagen einreichen. Die Kosten für den Arztbesuch und vom Arzt verschriebene Medikamente übernimmt die Militärversicherung. Im Merkblatt Militärversicherung finden sich weitere Infos dazu.
Dauert der Einsatz länger als 60 Tage, kann bei der Krankenkasse beantragt werden, für die Dauer des Einsatzes die Grundversicherugn zu sistieren.
Der Einsatzbetrieb muss dem Zivi die Verpflegung zur Verfügung stellen. Kann er keine Mahlzeiten anbieten, bezahlt er dem Zivi für jeden anrechenbaren Diensttag (inkl. Ruhe- und Ferientage) eine finanzielle Entschädigung. Werden die angebotene Mahlzeiten nicht in Anspruch genommen, werden diese dem Zivi nicht entschädigt.
Für nicht angebotene Mahlzeiten erhält der Zivi pro anrechenbaren Tag:
- für das Morgenessen: 4 Franken
- für das Mittagessen: 9 Franken
- für das Nachtessen: 7 Franken
Ausnahme: Für das Morgenessen am ersten Tag und für das Nachtessen am letzten Tag einer Zivildienstleistung hat man keine Geldleistung zugut.
Letzte Änderung 02.11.2022