Projekt «Ambulante Betreuung»: Nutzen bestätigt

Das Pilotprojekt wird weiterentwickelt

In den nächsten Jahren wird der Bedarf an Unterstützung für betagte Menschen und Menschen mit Behinderungen, die zu Hause leben, steigen. In vielen Fällen nehmen dabei ihre Angehörigen die nötigen Betreuungsaufgaben wahr. Dies mit dem Familien- und Arbeitsalltag zu vereinbaren, kann für diese betreuenden Angehörigen eine grosse Herausforderung darstellen. Im Auftrag des Bundesrates prüfte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welchen Beitrag der Zivildienst zur Milderung der Betreuungsproblematik leisten kann. Denn der Zivildienst hat gemäss Artikel 2 Absatz 1 Zivildienstgesetz dort zum Einsatz zu kommen, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen.

Vom 6. Dezember 2021 bis zum 30. Juni 2023 fand in diesem Zusammenhang das Pilotprojekt «Ambulante Betreuung» statt. 133 Zivildienstleistende (Zivis) waren bei 30 Einsatzbetrieben im Einsatz. Das WBF hat die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt sowie das geplante weitere Vorgehen in einem Bericht zuhanden des Bundesrats dargelegt. Am 22. November 2023 hat der Bundesrat diesen Bericht zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen beschlossen. Eine Verstetigung solcher Einsätze wird demnach nun in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) und weiteren Fachorganisationen vorbereitet.

Kernelemente des Pilot-Einsatzsystems waren die neuen Einsatzmodelle Teilzeit-Einsätze und stundenweise Einsätze. Diese wurden als zeitlich begrenzte Pilot-Einsätze im ambulanten Betreuungsbereich getestet. Diese Pilot-Einsätze wurden von Interface Politikstudien Forschung Beratung AG evaluiert. Die externe Evaluation hat ergeben, dass die Pilot-Einsätze von Zivis in der ambulanten Betreuung eine spürbar unterstützende Wirkung für die Betreuten, ihre Angehörigen sowie die Einsatzbetriebe schaffen. Der Zivildienst kann zwar die Betreuungsproblematik nicht lösen, da das Mengengerüst der Einsätze zu klein und die übernommenen Aufgaben primär Unterstützungscharakter haben. Ein Zivi kann im konkreten Einzelfall aber einen wertvollen und arbeitsmarktneutralen Beitrag zur Entlastung betreuender Angehöriger leisten, in dem er beispielsweise Fahrdienste für Arzttermine ausführt, Hausarbeiten erledigt oder durch Präsenz entlastet.

Angesichts der positiven Befunde der externen Evaluation sowie der erwarteten Verschärfung der Betreuungsproblematik ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich eine Verstetigung der getesteten Einsatzmodelle anbietet. Für diese ambulanten Einsätze von Zivis sind diverse Anpassungen des rechtlichen Rahmens notwendig. Die externe Evaluation hat dabei gezeigt, dass zunächst noch offene Fragen zu klären sind. Die Möglichkeiten ambulanter Einsätze von Zivis werden daher innerhalb des Programms «Wohnen» weiterverfolgt. Das Programm «Wohnen» des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB ist Teil der vom Bundesrat am 10. März 2023 präsentierten Behindertenpolitik 2023-2026.

Letzte Änderung 23.11.2023

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