Für Einsatzbetriebe

Voraussetzungen für Einsatzbetriebe

Das Bundesamt für Zivildienst ZIVI kann ausnahmsweise Projekte im Umweltschutz, im Naturschutz, in der Wald- oder Landschaftspflege sowie in der Kulturgütererhaltung von anerkannten Einsatzbetrieben unterstützen, welche in der Schweiz realisiert werden. Die Projekte werden von den zuständigen Fachstellen auf die Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Sie liegen im öffentlichen Interesse, im Interesse des ZIVI und sind arbeitsmarktneutral. Zudem müssen sie Einsätze für ganze Gruppen von Zivildienstleistenden ermöglichen – die übliche Beschränkung betreffend maximaler Anzahl Zivis entfällt. 

Es werden nur Kosten berücksichtigt, die durch den Einsatz von Zivis verursacht werden; höchstens jedoch 33 % der budgetierten Projektkosten. Mögliche Kosten sind beispielsweise Spesen, Transporte, Material, die Administration oder die Projektleitung. Sie müssen klar von den Kosten anderer Projekte (z.B. der Freiwilligenarbeit) abgegrenzt werden können. Ein gesuchstellender Einsatzbetrieb muss nachweisen, dass er alle anderen Finanzierungsquellen ausgeschöpft hat und dass das Projekt trotz Sparanstrengungen aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden könnte.

Einsatzbetriebe haben keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfe. ZIVI kann Gesuche nur dann unterstützen, wenn es für den konsequenten Vollzug am Projekt besonders interessiert ist und die finanziellen Mittel vorhanden sind.

So wird die Finanzhilfe gesprochen 

Jährlich wird Finanzhilfe im Umfang von 3,5 Millionen Franken gewährt (Erfahrungswerte der Finanzjahre 2021 resp. 2020). Der Kreditrahmen für das Folgejahr wird jährlich von den Eidg. Räten im Rahmen der Budgetberatung genehmigt.

Als Einsatzbetrieb informieren Sie sich bei dem für sie zuständigen Regionalzentrum über die Bedingungen und fordern ein Gesuchsformular an. Darin müssen Sie nachweisen, ob Sie die Anforderungen erfüllen. In der Beilage reichen Sie ein:

  • den Projektbeschrieb, 
  • das Projektbudget, 
  • den Finanzierungsplan. 

Eine Fachstelle des Bundes oder des zuständigen Kantons beurteilt anschliessend, ob Ihr Projekt notwendig, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Das ZIVI unterbreitet Ihnen anschliessend den Entscheid mittels Verfügung. Diese enthält auch ein Kostendach für die Pauschalentschädigung pro Diensttag.

Finanzhilfebetriebe erhalten im Normalfall monatlich eine Akontozahlung für die effektiv geleisteten Diensttage. Spätestens zwei Monate nach Abschluss des letzten Einsatzes muss der Einsatzbetrieb dem ZIVI einen Schlussbericht inklusive Schlussabrechnung abliefern. 

Letzte Änderung 30.08.2021

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