Grundauftrag des Zivildienstes

Was ist der Grundauftrag des Zivildienstes?

Am 17. Mai 1992 sprachen sich 82,5 % der Stimmbeteiligten dafür aus, die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes in der Bundesverfassung zu verankern. Am 1. Oktober 1996 trat das Zivildienstgesetz in Kraft, das den Vollzug des Zivildienstes regelt. Verfassung und Gesetz geben dem Zivildienst einen Grundauftrag und daraus zwei abgeleitete Aufträge:

Der Grundauftrag

Militärdienstverweigerung und Wehrgerechtigkeit
Der Zivildienst löst das Problem der Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen und leistet im Rahmen des Milizsystems einen Beitrag zur Wehrgerechtigkeit.Dieser Grundauftrag folgt aus Artikel 59 Absatz 1 Bundesverfassung (Militärdienstpflicht) und Artikel 1 Zivildienstgesetz (ZDG): Wer Zivildienst leistet, erfüllt wie die Angehörigen der Armee die verfassungsmässige Pflicht zur Dienstleistung mit einer persönlichen Dienstleistung.

Die Wehrgerechtigkeit fordert, dass möglichst viele Militärdienstpflichtige ihre Dienstpflicht mit einer persönlichen Dienstleistung erfüllen. Der Beitrag des Zivildienstes besteht darin, dass auch Militärdienstpflichtige, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können, ihre Pflicht mit einem persönlichen Dienst erfüllen können.

Abgeleitete Aufträge

1. Dienstleistungen für die Gemeinschaft
Der Zivildienst hat gemäss Artikel 2 Zivildienstgesetz den Zweck, Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu erbringen, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen. Im Jahr 2023 haben Zivildienstpflichtige über 1,8 Millionen Diensttage geleistet. Am meisten Diensttage leisteten Zivis in Gesundheits- und Sozialwesen, gefolgt von Umwelt- und Naturschutz. Der Zivildienst ist mit seinem Fokus auf die Betreuung von betagten Menschen, behinderten Menschen, Kindern und Jugendlichen sowie seinem Beitrag im Umwelt- und Naturschutz dort tätig, wo die Schweizer Gesellschaft am stärksten Unterstützung nachfragt. Er stiftet mit seinen Dienstleistungen auftragsgemäss einen Mehrwert.

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, trifft das Bundesamt ZIVI unter anderem folgende Massnahmen, um die Einsätze am grössten Bedarf auszurichten:

2. Zivile Aufgaben in der Sicherheitspolitik
Das Zivildienstgesetz legt fest, dass der Zivildienst Beiträge im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz zu leisten hat. Entsprechend zählt der Zivildienst zu den Instrumenten der Sicherheitspolitik. Der Zivildienst ist neben dem Grenzwachtkorps das einzige zivile Mittel des Bundes in diesem Bereich. Zivile Aufgaben in der Sicherheitspolitik können Zivis mit Einsätzen in zwei Tätigkeitsbereichen wahrnehmen: in der Prävention und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und in der Regeneration nach solchen Ereignissen sowie in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe.

Letzte Änderung 16.04.2024

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