Schwerpunktprogramme (SPP)

Der Zivildienst konzentriert die Wirkung der Einsätze in Schwerpunktprogrammen (SPP), wo im öffentlichen Interesse Handlungsbedarf und Ressourcenmangel ausgewiesen sind (vgl. Art. 4 Abs. 4 ZDG sowie Art. 8 und 8a ZDV). Zivis, die die Rekrutenschule nicht bestanden haben, leisten ihren langen Zivildiensteinsatz von mindestens sechs Monaten (180 Tage) in einem SPP.

Es gibt zwei SPP:

  1. SPP «Pflege und Betreuung»: Dieses beinhaltet die Pflege und Betreuung von Mitmenschen. Typische Einsatzorte sind Spitäler, Altersheime, Behindertenwohnheime und -werkstätten, Schulen, Kinderkrippen und Asylheime. Das Pflichtenheft muss einen Anteil von mindestens 30 % an Pflege- oder Betreuungsaufgaben beinhalten. Gemeint sind Tätigkeiten im direkten Kontakt mit den zu betreuenden Personen.
  2. SPP «Umwelt- und Naturschutz»: Dieses beinhaltet die Themenbereiche Natur- und Landschaftsschutz, Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora und Präventionsarbeiten zur Verhinderung von Schäden durch Naturkatastrophen. Das Pflichtenheft muss Arbeiten enthalten, die direkt auf einen der oben genannten Themenbereiche einwirken.

Letzte Änderung 01.07.2021

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