Sorgen Sie dafür, dass Sie die Planung Ihrer Einsätze auf Ihre berufliche Situation abstimmen.
Sie sind angestellt
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber frühzeitig über Ihre Einsatzpflichten. So können Sie gemeinsam Ihre einsatzbedingten Abwesenheiten planen. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Einsätze vom Gesetz her ermöglichen. Zudem geniessen Sie von vier Wochen vor bis vier Wochen nach einem Einsatz von mindestens 12 Tagen einen Kündigungsschutz. Dauert Ihr Einsatz länger als einen Monat, kann Ihnen der Arbeitgeber Ihr Ferienguthaben um einen Zwölftel pro Monat kürzen.
Ihr Einsatzbetrieb meldet die Diensttage nach Monatsende innert fünf Tagen (inkl. allfälligen Arztzeugnissen) an das zuständige Regionalzentrum. Das Regionalzentrum erstellt daraufhin innert wenigen Tagen die Anmeldekarte für Erwerbsersatz (EO-Anmeldung) und lässt sie Ihnen zukommen. Sie müssen also nichts anderes tun, als die erhaltene EO-Anmeldung mit Ihren persönlichen Angaben zu komplettieren und sie an Ihren Arbeitgeber weiterzureichen.
Sie sind selbstständig
Als Selbstständigerwerbender müssen Sie Ihre Dienstpflicht genauso erfüllen. Die EO-Anmeldung senden Sie direkt an Ihre AHV-Ausgleichskasse.
Sie sind arbeitslos
Senden Sie die EO-Anmeldung an ihren letzten Arbeitgeber. Dieser leitet sie anschliessend an seine AHV-Ausgleichskasse weiter.
Letzte Änderung 13.06.2016