Einsatzpflicht und Dienstverschiebung

Einsatzpflicht

Als Zivi haben Sie die Freiheit, Ihre Einsätze selbstständig zu planen. Damit übernehmen Sie aber auch die Verantwortung, Ihre Dienstpflicht nach den gesetzlichen Regeln zu leisten. Halten Sie diese Regeln nicht ein, werden Sie von Amtes wegen aufgeboten.

Vor- oder Nachholen einer jährlichen Einsatzpflicht von 26 Tagen

Sie können eine jährliche Einsatzpflicht vor- oder nachholen. Dafür reichen Sie rechtzeitig eine oder mehrere Einsatzvereinbarungen über mindestens 52 Diensttage für das jeweilige Kalenderjahr ein. Tun Sie das, so benötigen Sie keine Dienstverschiebung, denn das Regionalzentrum kann dann die entsprechenden Aufgebote erstellen. Achtung: Die jährliche Einsatzpflicht kann nicht durch den langen Einsatz von 180 Tagen vor- oder nachgeholt werden. Ein Vor- oder Nachholen im Zusammenhang mit dem langen Einsatz kann nur dort angerechnet werden, wo mindestens 206 Diensttage (180 Tage langer Einsatz + 26 vor- oder nachgeholte Diensttage) geleistet werden. Nachholen ist ausserdem nicht möglich im Jahr, in dem Sie aus der Zivildienstpflicht entlassen werden.

Dienstverschiebung

Das Erfüllen Ihrer persönlichen Dienstpflicht steht für Sie als Zivi vor allen anderen Pflichten. Sie müssen also gewichtige Gründe haben, um ein Gesuch um Dienstverschiebung einzureichen. Wenn nicht gewährleistet ist, dass Sie bis zu Ihrem spätesten Entlassungsalter alle Diensttage absolvieren, wird das Gesuch trotz Dienstverschiebungsgrund abgelehnt. Leisten Sie pro Jahr weniger als 26 Diensttage, müssen Sie eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen.
 

Sie müssen ein Gesuch einreichen, wenn Sie

  • den ersten Einsatz von 26 Diensttagen (Rekrutenschule nicht bestanden) nicht spätestens im Folgejahr der rechtskräftigen Zulassung antreten können.
  • den ersten Einsatz von 54 Diensttagen (Rekrutenschule bestanden) nicht spätestens im Folgejahr der rechtskräftigen Zulassung antreten können.
  • den langen Einsatz von mindestens 180 Diensttagen (Rekrutenschule nicht bestanden) nicht bis zum Ende des dritten Jahres nach Ihrer rechtskräftigen Zulassung abschliessen können.
  • einen Einsatz, für den Sie bereits ein Aufgebot erhalten haben, verschieben müssen.
  • einen jährlichen Einsatz verschieben müssen.

Sie können ein Gesuch einreichen, wenn Sie

  • eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, deren Unterbrechung unzumutbare Nachteile bringen würde. Aber Achtung: Das Unterbrechen einer Ausbildung für das Leisten des Zivildienstes als solches ist noch kein unzumutbarer Nachteil. Daher die dringende Empfehlung an Studierende: Planen Sie ein Studium oder eine ähnliche mehrjährige Ausbildung, leistet Sie das Gros der Zivildiensttage – insbesondere den langen Einsatz – vor Beginn der Ausbildung.
  • wegen des Einsatzes Ihren Arbeitsplatz verlieren würden.
  • gesundheitlich vorübergehend nicht in der Lage sind, einen Einsatz zu leisten.
  • glaubwürdig darlegen können, dass eine Ablehnung des Gesuchs für Sie, Ihre engsten Angehörigen oder Ihren Arbeitgeber eine ausserordentliche Härte, das heisst eine Notsituation, bedeuten würde.
  • während eines bereits aufgebotenen Einsatzes oder in den drei Monaten danach eine wichtige Prüfung ablegen müssen.


Das gehört zu einem Gesuch um Dienstverschiebung

  • Begründung: Warum kann ich der Einsatzpflicht nicht nachkommen bzw. den aufgebotenen Einsatz nicht leisten?
  • Beweismittel: Bestätigung des Arbeitgebers, der Universität usw.
  • Zeitraum: Um welche Einsatzpflicht handelt es sich? Wann genau müsste ich den fraglichen Einsatz leisten?
  • Ersatzdatum: Wann genau hole ich den Einsatz nach? Diese Angabe ist verpflichtend!


Das Gesuch reichen Sie schriftlich bei Ihrem zuständigen Regionalzentrum ein. Der Zivildienst prüft jedes Gesuch. Bis zur Bewilligung Ihres Verschiebungsgesuchs gelten die gesetzlichen Verpflichtungen weiter (Suche nach Einsatzmöglichkeiten, Aufgebot). Wird Ihr Gesuch bewilligt, legt der Zivildienst damit fest, wann Sie den verschobenen Einsatz leisten müssen.

Letzte Änderung 26.10.2023

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