Zivildienst nach Zivildienstgesetz zu leisten – und zwar ohne Vorbehalte – bedeutet unter anderem:
- Sie leisten 1,5-mal so lange Zivildienst wie Sie Militärdienst leisten müssten (Ausnahmen gemäss Art. 8, Abs. 1 ZDG);
- Sie leisten alle verfügten Zivildiensttage;
- Vereinbaren Sie Ihre Einsätze nicht selber, erhalten Sie ein gebührenpflichtiges Aufgebot von Amtes wegen. Das bedeutet, dass das ZIVI den Zeitpunkt und den Ort des Einsatzes bestimmt.
- Eine vorzeitige Entlassung ist nur bei dauerhafter ziviler Arbeitsunfähigkeit möglich (z. B. mindestens 70 % IV-Invaliditätsgrad);
- Sie leisten Ihre Einsätze nach den gesetzlichen Vorgaben:
Sie haben die Rekrutenschule noch nicht besucht oder nicht vollständig absolviert | Sie haben die Rekrutenschule bereits bestanden | |
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Ersteinsatz | 26 Tage spätestens im Folgejahr der rechtskräftigen Zulassung beginnen | 54 Tage spätestens im Folgejahr der rechtskräftigen Zulassung beginnen |
Langer Einsatz | 180 Tage spätestens bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Zulassung (kann auch der Ersteinsatz sein) | Keiner |
Minimale Einsatzdauer | 26 Tage | 26 Tage |
Jährliche Einsätze | Ab zweitem Kalenderjahr nach rechtskräftiger Zulassung | Ab zweitem Kalenderjahr nach rechtskräftiger Zulassung |
Ausbildungskurse | Absolvierung der erforderlichen Ausbildungskurse gemäss Pflichtenheft | Absolvierung der erforderlichen Ausbildungskurse gemäss Pflichtenheft |
Wehrpflichtersatz | Jährlich zu bezahlen bei weniger als 26 anrechenbaren Diensttagen | Jährlich zu bezahlen bei weniger als 26 anrechenbaren Diensttagen |
Einsatzplätze
Die Auswahl an verfügbaren Einsatzplätzen ist nicht immer gleich gross. Informieren Sie sich also frühzeitig und denken Sie daran, dass Sie Ihre Einsätze mindestens dreieinhalb Monate vor Einsatzbeginn vereinbaren müssen. Das Aufgebot muss drei Monate vor Einsatzbeginn bei Ihnen eintreffen.
Der lange Einsatz
Den langen Einsatz leisten Sie vorrangig in einem Schwerpunktprogramm – bei entsprechender Qualifikation allenfalls auch im Ausland.
Sie können den langen Einsatz auch in zwei Teilen leisten. Dafür gibt es zwei Bedingungen:
- Sie leisten den langen Einsatz innerhalb von zwei Kalenderjahren.
- Sie leisten beide Teile im gleichen Einsatzbetrieb.
Letzte Änderung 01.07.2021