Regeln

Zivildienst nach Zivildienstgesetz zu leisten – und zwar ohne Vorbehalte – bedeutet unter anderem:

  • Sie leisten 1,5-mal so lange Zivildienst wie Sie Militärdienst leisten müssten (Ausnahmen gemäss Art. 8, Abs. 1 ZDG);
  • Sie leisten alle verfügten Zivildiensttage;
  • Vereinbaren Sie Ihre Einsätze nicht selber, erhalten Sie ein gebührenpflichtiges Aufgebot von Amtes wegen. Das bedeutet, dass das ZIVI den Zeitpunkt und den Ort des Einsatzes bestimmt.
  • Eine vorzeitige Entlassung ist nur bei dauerhafter ziviler Arbeitsunfähigkeit möglich (z. B. mindestens 70 % IV-Invaliditätsgrad);
  • Sie leisten Ihre Einsätze nach den gesetzlichen Vorgaben:
  Sie haben die Rekrutenschule noch nicht besucht oder nicht vollständig absolviert Sie haben die Rekrutenschule bereits bestanden
Ersteinsatz 26 Tage spätestens im Folgejahr der rechtskräftigen Zulassung beginnen 54 Tage spätestens im Folgejahr der rechtskräftigen Zulassung beginnen
Langer Einsatz 180 Tage spätestens bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Zulassung (kann auch der Ersteinsatz sein) Keiner
Minimale Einsatzdauer 26 Tage 26 Tage
Jährliche Einsätze Ab zweitem Kalenderjahr nach rechtskräftiger Zulassung Ab zweitem Kalenderjahr nach rechtskräftiger Zulassung
Ausbildungskurse Absolvierung der erforderlichen Ausbildungskurse gemäss Pflichtenheft Absolvierung der erforderlichen Ausbildungskurse gemäss Pflichtenheft
Wehrpflichtersatz Jährlich zu bezahlen bei weniger als 26 anrechenbaren Diensttagen Jährlich zu bezahlen bei weniger als 26 anrechenbaren Diensttagen

Einsatzplätze

Die Auswahl an verfügbaren Einsatzplätzen ist nicht immer gleich gross. Informieren Sie sich also frühzeitig und denken Sie daran, dass Sie Ihre Einsätze mindestens dreieinhalb Monate vor Einsatzbeginn vereinbaren müssen. Das Aufgebot muss drei Monate vor Einsatzbeginn bei Ihnen eintreffen.

Der lange Einsatz

Den langen Einsatz leisten Sie vorrangig in einem Schwerpunktprogramm  – bei entsprechender Qualifikation allenfalls auch im Ausland.

Sie können den langen Einsatz auch in zwei Teilen leisten. Dafür gibt es zwei Bedingungen:

  • Sie leisten den langen Einsatz innerhalb von zwei Kalenderjahren.
  • Sie leisten beide Teile im gleichen Einsatzbetrieb.

Letzte Änderung 01.07.2021

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