Wehrpflichtersatz

Wehrpflichtersatz bezahlen Sie, wenn Sie noch Diensttage leisten müssen und in einem Jahr mit Einsatzpflicht keinen Einsatz leisteten. Veranlagt werden Sie im Folgejahr. Die Abgabe beträgt 3% Ihres steuerbaren Einkommens der direkten Bundessteuer, mindestens aber CHF 400.–

Haben Sie bei der Wehrpflichtersatzbehörde noch nicht alle Ausstände beglichen, dürfen Sie zudem keinen Auslandurlaub antreten.

Halten Sie die Zahlungsfristen der Wehrpflichtersatzbehörde unbedingt ein. Nach einer einmaligen Mahnung wird ansonsten gegen Sie die Betreibung eingeleitet.

Rückerstattung

Haben Sie alle Diensttage geleistet, werden Ihnen die bezahlten Beträge zurückerstattet. Das für Sie zuständige Regionalzentrum setzt die kantonalen Wehrpflichtersatzbehörden darüber in Kenntnis, dass Sie die Gesamtdienstpflicht erfüllt haben.

Letzte Änderung 27.02.2019

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