Einsatzvereinbarung

Bevor Sie Einsätze vereinbaren, treffen Sie die nötigen Vorbereitungen. Welche Ausbildungskurse müssen Sie vor dem Einsatz besuchen? Wollen Sie auf die Aufgebotsfrist von mindestens drei Monaten verzichten, damit Sie einen Einsatz früher beginnen können? Letzteres können Sie auf der Einsatzvereinbarung bestätigen. Sie erhalten aber nur dann ein Aufgebot, wenn Sie alle notwendigen Ausbildungskurse besuchen können.

Für Einsätze kann es spezielle Anforderungen geben. Diese finden Sie im Pflichtenheft unter «Voraussetzungen». Besprechen Sie mit dem Einsatzbetrieb vorgängig, ob Sie sich für den gewünschten Einsatz eignen.

Der Einsatz muss an einem Montag beginnen und an einem Freitag enden (Ausnahmen: letzter Einsatz und Probeeinsatz).

Planen Sie einen Lager- oder Auslandeinsatz, haben Sie besondere Regeln und Anforderungen zu beachten. Informieren Sie sich mit den entsprechenden Merkblättern.

Sind Sie sich mit dem Einsatzbetrieb einig, füllen Sie gemeinsam die Einsatzvereinbarung aus. Diese enthält unter anderem Angaben zur weisungsberechtigten Person, zur Arbeitszeit und zu den Entschädigungen (siehe auch Spesen). Ist alles geklärt und ausgefüllt, unterzeichnen sowohl Sie als auch der Einsatzbetrieb die Einsatzvereinbarung. Sie sind in der Pflicht, die Einsatzvereinbarung beim für Sie zuständigen Regionalzentrum einzureichen – per E-ZIVI oder alternativ per Post.

Die Einsatzvereinbarung muss spätestens dreieinhalb Monate vor dem geplanten Beginn des Einsatzes im Regionalzentrum eintreffen – bei Auslandeinsätzen sogar mindestens vier Monate. Im Fall von Auslandeinsätzen reichen Sie mit der Einsatzvereinbarung noch die benötigten Beilagen mit ein (siehe Merkblatt). Die Einsatzvereinbarung wird vom Regionalzentrum geprüft. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie von ihm anschliessend das Aufgebot. Dieses ist Grundlage für jeden Einsatz.

Es gilt: Kein Einsatz ohne Aufgebot!

Letzte Änderung 09.01.2023

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