Entschädigungen und Spesen

Im Aufgebot ist aufgeführt, welche Entschädigungen und Spesen Ihnen der Einsatzbetrieb bezahlen muss. Die darin enthaltenen Angaben müssen mit denjenigen in der Einsatzvereinbarung übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, nehmen Sie sofort Kontakt mit dem Einsatzbetrieb auf, um die Differenzen zu klären.

Unterkunft und Verpflegung

Der Einsatzbetrieb muss Ihnen Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellen. Kann Ihnen der Einsatzbetrieb keine Unterkunft zur Verfügung stellen, übernimmt er die Kosten für eine von ihm vorgeschlagene Unterkunft oder muss die täglichen Reisespesen (günstigste Variante gegen Beleg) übernehmen, falls Sie zuhause übernachten. Kann er keine Mahlzeiten anbieten, bezahlt er Ihnen für jeden anrechenbaren Diensttag (inkl. Ruhe- und Ferientage) eine finanzielle Entschädigung. Nehmen Sie angebotene Mahlzeiten nicht in Anspruch, werden Ihnen diese nicht entschädigt.

Für nicht angebotene Mahlzeiten erhalten Sie pro anrechenbaren Tag:

  • für das Morgenessen: 4 Franken
  • für das Mittagessen: 9 Franken
  • für das Nachtessen: 7 Franken

Ausnahme: Für das Morgenessen am ersten Tag und für das Nachtessen am letzten Tag einer Zivildienstleistung haben Sie keine Geldleistung zugut.

Fahrkosten

Wenn dem Zivi aufgrund der Benützung der Privatunterkunft Kosten für den täglichen Arbeitsweg entstehen und der Einsatzbetrieb keine Unterkunft anbietet, übernimmt der Einsatzbetrieb die Wegkosten des Zivis. Wenn der Zivi seine Privatunterkunft benützt, obwohl der Einsatzbetrieb ihm eine näher beim Einsatzbetrieb gelegene und zumutbare Unterkunft anbietet, hat der Zivi keinen Anspruch auf Entschädigung der Wegkosten.

Reisen Sie mit Ihrem privaten Fahrzeug zum Einsatz, erhalten Sie nur dann eine Entschädigung (65 Rappen pro Kilometer), wenn das Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Das ist der Fall, wenn der tägliche Arbeitsweg (Hin- und Rückweg) mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als drei Stunden dauert.

Arbeitskleider und Schuhe

Der Einsatzbetrieb muss allfällig notwendige besondere Arbeitskleider und Schuhe beschaffen oder die entsprechenden Kosten übernehmen (max. CHF 60.–/Monat oder CHF 240.–/Einsatz). Die Bekleidungsstücke des Zivildienstes können sie in beschränktem Rahmen kostenlos beziehen.  

Taschengeld (Sold)

Für jeden anrechenbaren Diensttag erhalten Sie vom Einsatzbetrieb 7.50 Franken Taschengeld.

Nichts Zusätzliches

Sie dürfen während Ihres Einsatzes im Einsatzbetrieb nicht zusätzlich gegen Bezahlung arbeiten. Der Einsatzbetrieb darf Ihnen auch keine anderen Vergünstigungen gewähren (Freitage, Prämien, Naturalien usw.) oder Zuschläge entrichten (Nacht- oder Wochenendarbeit).

Steuern

Beachten Sie bitte, dass Ihre EO-Entschädigungen der Steuerpflicht unterliegen. Die Entschädigungen für Mahlzeiten (Spesen) sind von der Steuerpflicht befreit.

Letzte Änderung 09.12.2022

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