Ferien

Leisten Sie einen Einsatz von mindestens 180 Tagen ohne Unterbruch, haben Sie Anspruch auf acht Ferientage, die als anrechenbare Diensttage gelten. Verlängern Sie diesen Einsatz, bekommen Sie pro weitere 30 Tage im Einsatz zwei Ferientage dazu. Besprechen Sie Ihre Ferienplanung mit dem Einsatzbetrieb möglichst früh, idealerweise bereits beim Ausfüllen der Einsatzvereinbarung.

Weiter sind Sie verpflichtet, Ihre Ferien während den Betriebsferien des Einsatzbetriebes zu nehmen, sofern es solche gibt. Haben Sie dafür zu wenige Ferientage zugute, gelten die zusätzlichen Freitage während den Betriebsferien nicht als anrechenbare Diensttage.

Leisten Sie Ihren Einsatz ohne Unterbruch bei mehreren Einsatzbetrieben (Ketteneinsatz), müssen Sie die Ferientage anteilmässig bei den jeweiligen Einsatzbetrieben beziehen.

Beziehen Sie Ihre Ferientage nicht, verfallen diese ohne Entschädigung.

Letzte Änderung 10.08.2016

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