Krankheit/Unfall

Während des Einsatzes sind Sie bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Krankheits- oder Unfalltage sind anrechenbare Diensttage. Die Anzahl Abwesenheitstage, die Ihnen als Diensttage angerechnet wird, ist aber beschränkt: Pro 30 Diensttage sind es maximal sechs Krankheits- oder Unfalltage.

Werden Sie krank, müssen Sie dem Einsatzbetrieb ein Arztzeugnis vorlegen, wenn die Krankheit oder die Abwesenheit aufgrund des Unfalls länger als einen Tag dauert. Da Sie während des Einsatzes militärversichert sind, müssen Sie keine eventuellen Vorgaben Ihrer Krankkasse befolgen. Das Arztzeugnis muss innerhalb von drei Tagen eingereicht werden und muss die gesamte Dauer der Abwesenheit abdecken.

Die Kosten für den Arztbesuch und vom Arzt verschriebene Medikamente übernimmt die Militärversicherung. Dafür füllen Sie die Schadenmeldung der Militärversicherung aus. Im Merkblatt Militärversicherung finden Sie alle Infos dazu. Erhalten Sie trotzdem eine Rechnung, schicken Sie diese an die für Sie zuständige Agentur der Militärversicherung.

Der Einsatzbetrieb legt das Zeugnis der Diensttagemeldung an das Regionalzentrum bei. Können Sie kein Arztzeugnis vorlegen, erfolgt eine Meldung an den Rechtsdienst, der ein Disziplinarverfahren gegen Sie eröffnen kann. Ihre Abwesenheitstage vom Zivildienst werden allenfalls nicht als Diensttage anerkannt.

Dauert Ihre Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall länger, kann Ihr Einsatz abgebrochen werden.

Letzte Änderung 21.11.2023

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