Wollen Sie zum Zivildienst zugelassen werden, müssen Sie vier Voraussetzungen erfüllen:
Militärdiensttauglichkeit
Sie sind militärdiensttauglich. Die Zulassung kann daher frühestens nach der Rekrutierung erfolgen, an der Ihre Tauglichkeit festgestellt wurde.
Gewissenskonflikt
Im Zulassungsgesuch erklären Sie, dass Sie den Militärdienst nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren können.
Achtung: Wenn der Militärdienst mit privaten oder beruflichen Verpflichtungen unvereinbar scheint oder wenn die Militärdiensttauglichkeit aufgrund von medizinischen Problemen in Frage gestellt ist, gilt dies nicht als Gewissenskonflikt. In diesen Fällen sind die militärischen Stellen zuständig.
Einführungstag
Haben Sie Ihr Gesuch eingereicht, müssen Sie innerhalb von drei Monaten einen Einführungstag besuchen.
Bereitschaft, Zivildienst nach Zivildienstgesetz zu leisten
Wollen Sie zum Zivildienst zugelassen werden, erklären Sie, dass Sie bereit sind, Zivildienst nach Zivildienstgesetz zu leisten – ohne Vorbehalte oder Bedingungen. Dies bedeutet unter anderem:
- Sie leisten 1,5-mal so lange Zivildienst wie Sie Militärdienst leisten müssten (Ausnahmen gemäss Art. 8, Abs. 1 ZDG);
- Sie leisten alle verfügten Zivildiensttage;
- Vereinbaren Sie Ihre Einsätze nicht selber, erhalten Sie ein gebührenpflichtiges Aufgebot von Amtes wegen. Das bedeutet, dass das ZIVI den Zeitpunkt und den Ort des Einsatzes bestimmt.
- Eine vorzeitige Entlassung ist nur bei dauerhafter ziviler Arbeitsunfähigkeit möglich (z. B. mindestens 70 % IV-Invaliditätsgrad);
- Sie leisten Ihre Einsätze nach den gesetzlichen Vorgaben:
Sie haben die Rekrutenschule noch nicht besucht oder nicht vollständig absolviert | Sie haben die Rekrutenschule bereits bestanden | |
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Ersteinsatz | 26 Tage spätestens im Folgejahr der rechtskräftigen Zulassung beginnen | 54 Tage spätestens im Folgejahr der rechtskräftigen Zulassung beginnen |
Langer Einsatz | 180 Tage spätestens bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Zulassung (kann auch der Ersteinsatz sein) | Keiner |
Minimale Einsatzdauer | 26 Tage | 26 Tage |
Jährliche Einsätze | Ab zweitem Kalenderjahr nach rechtskräftiger Zulassung | Ab zweitem Kalenderjahr nach rechtskräftiger Zulassung |
Ausbildungskurse | Absolvierung der erforderlichen Ausbildungskurse gemäss Pflichtenheft | Absolvierung der erforderlichen Ausbildungskurse gemäss Pflichtenheft |
Wehrpflichtersatz | Jährlich zu bezahlen bei weniger als 26 anrechenbaren Diensttagen | Jährlich zu bezahlen bei weniger als 26 anrechenbaren Diensttagen |
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Letzte Änderung 15.01.2020