Ab dem 1. Juni 2026 wird der Anspruch auf Entschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz (EO) für Zivildienstleistende über ein neues digitales Verfahren abgewickelt. Die bisherige papierbasierte EO‑Meldekarte wird für geleistete Diensttage nach dem 1. Juni 2026 durch das EO‑Portal der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) ersetzt.
Rechtlicher und organisatorischer Hintergrund
Die Umstellung erfolgt im Rahmen der bundesweiten Einführung der digitalen Übermittlung von EO‑Daten über die Schnittstelle SEODOR sowie dem digitalen Anmeldeverfahren für den EO-Anspruch.
Ziel ist eine medienbruchfreie, effiziente und rechtskonforme Abwicklung der EO‑Leistungen. Bisher erfolgte dieser Prozess auf dem postalischen Weg
Mit der Einführung des digitalen EO‑Verfahrens erfolgt die EO‑Abwicklung in folgenden Schritten:
Die EO‑relevanten Daten werden nach Abschluss der entsprechenden Einsatzperiode elektronisch an das EO‑Portal der ZAS übermittelt.
Der Zivi wird durch die ZAS (per E‑Mail oder SMS) zur Bearbeitung der EO‑Anmeldung aufgefordert.
Die Anmeldung erfolgt über das EO‑Portal mittels AGOV‑Login. Falls der Zivi Probleme mit dem EO-Portal bekundet, kann sie sich an die Hotline des Portals wenden.
Der Zivi prüft und bestätigt ihre persönlichen Angaben, insbesondere zu Anstellung und Familienstand.
Der Arbeitgeber ergänzt die für die Berechnung relevanten Lohndaten im digitalen Verfahren.
Die zuständige Ausgleichskasse berechnet den Erwerbsausfall und veranlasst die Auszahlung.
Quelle: Informationsstelle AHV/IV, Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026
Für die Nutzung des neuen digitalen Verfahrens ist eine einmalige Anmeldung im EO‑Portal https://eo.zas.admin.ch erforderlich. Diese Anmeldung erfolgt über das behördliche Login‑System AGOV, dass Sie bereits für ZiviConnect nutzen. Die Registrierung muss nur ein einziges Mal vorgenommen werden. Sie werden, sobald die erste digitale EO-Meldekarte verfügbar ist per Mail von der Zentralen Ausgleichskasse über die Adresse no.reply@zas.admin.ch aufgefordert, sich zu registrieren. Die dabei hinterlegten Angaben werden für spätere EO‑Meldungen wiederverwendet.‑Meldungen wiederverwendet.
Wiederkehrend
Elektronische Prüfung, Ergänzung und Bestätigung der EO‑Anmeldung bei jeder EO‑relevanten Einsatzperiode.
Nicht betroffene Prozesse
Die Diensttagemeldung durch den Einsatzbetrieb ist von dieser Umstellung nicht betroffen und erfolgt weiterhin gemäss den geltenden Verfahren über ZiviConnect.
Die Einführung des digitalen EO‑Verfahrens dient insbesondere:
der Verkürzung der Bearbeitungs‑ und Auszahlungsdauer,
der Vereinfachung der administrativen Abläufe für alle Beteiligten,
der Reduktion von Fehlerquellen,
der nachhaltigen Reduktion des Papierverbrauchs.
Ausnahmefälle
Sofern eine EO‑Anmeldung im EO‑Portal nicht innert angemessener Frist bearbeitet wird, kann nach Ablauf von 30 Tagen ausnahmsweise eine papierbasierte EO‑Meldekarte zugestellt werden. Langfristig ist die vollständige digitale Abwicklung vorgesehen.
Der Betrieb des EO‑Portals, der Support bei technischen Schwierigkeiten sowie der AGOV‑Support liegen in der Zuständigkeit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS):
Technisches EO‑Portal: Zentrale Anlaufstelle ist eod@zas.admin.ch
AGOV Login: www.agov.ch Fachliche ZIVI‑Fragen: Zuständiges Regionalzentrum, bzw. pers. Sachbearbeiter (in ZiviConnect ersichtlich)
SBB E-Ticket und neuer Zivildienstausweis
Für Einsätze ab 1. Januar 2026 erhalten Zivildienstpflichtige nicht mehr Spezialbillette des ZIVI (als PDF und Stempelkarte), sondern sie beziehen über ZiviConnect ein SBB E-Ticket, wenn sie Anspruch auf eine kostenlose Reise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln haben.
In folgenden Fällen haben Zivildienstpflichtige Anspruch auf eine kostenlose Reise:
Am ersten Tag des Einsatzes oder Ausbildungskurses vom gemeldeten Wohnsitz oder Aufenthaltsort an den Einsatzort oder Kursort und am letzten Tag zurück.
Nur wenn die Unterkunft des Einsatzbetriebes benutzt wird: wöchentlich eine Reise vom Einsatzort an den gemeldeten Wohnsitz oder Aufenthaltsort und zurück.
Für das Wahrnehmen einer Vorsprache beim ZIVI
Für das Wahrnehmen eines von Amtes wegen aufgebotenen Vorstellungsgesprächs im Einsatzbetrieb.
Neuer Zivildienstausweis
Der neue Zivildienstausweis berechtigt Zivildienstleistende dazu, mit einem E-Ticket zum ermässigten Tarif zu reisen. Wichtig: Er gilt nicht mehr für uneingeschränkte Fahrten zum ermässigten Tarif mit dem öffentlichen Verkehr während dem Einsatz.
Der neue Zivildienstausweis unterstützt zudem die Zusammenarbeit mit der Militärversicherung. Er informiert den Zivi über die Online-Voranmeldung und die Leistungserbringer über die korrekte Abrechnung.
Zivildienstpflichtigen, die bereits ein Aufgebot für einen Einsatz im Jahr 2026 erhalten haben, wird der neue Zivildienstausweis spätestens 2 Wochen vor Einsatzbeginn zugestellt.
Wie können Sie ein SBB E-Ticket beziehen?
Die Funktion wird jeweils 10 Tage vor Einsatzbeginn in ZiviConnect freigeschaltet. Der Bezug eines SBB E-Tickets in ZiviConnect ist vergleichbar mit dem Kauf eines Tickets über die SBB-App:
1. Verbindungen anhand von Adressen (Von – Nach), Datum und Abfahrts- oder Ankunftszeit suchen
2. Gewünschte Verbindung auswählen
3. Ticket für die Verbindung bestellen.
Das E-Ticket wird automatisch als PDF unter «Dokumente» in ZiviConnect zugestellt. Haben Sie die elektronische Übermittlung von Dokumenten deaktiviert, wird es ausgedruckt per Post zugestellt. In diesem Fall muss die Bestellung spätestens 5 Arbeitstage vor Reisebeginn erfolgen.
Bei abgelegenen Adressen mit fehlender Anbindung an den öffentlichen Verkehr oder bei fehlenden Einsatzadressen muss das E-Ticket rechtzeitig beim zuständigen Regionalzentrum bestellt werden.
Empfehlung: Überprüfen Sie die Angaben im Aufgebot und planen Sie Ihre erste Reise einige Tage vor Einsatzbeginn.
Reise mit dem E-Ticket
Gegenüber dem Kontrollpersonal weisen Sie sich mit ihrem privaten Halbtax-Abonnement aus. Falls Sie kein Halbtax-Abonnement besitzen, weisen Sie sich mit dem Zivildienstausweisundeinemgültigen amtlichen Ausweis aus. Der Zivildienstausweis gilt nicht als Fahrausweis.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie mit dem E-Ticket ausschliesslich auf den Strecken und zu den Zeiten reisen, für die das Ticket gültig ist. Beide Angaben sind klar auf dem E-Ticket ersichtlich.
Wichtig zu wissen:
Die Funktion für den Bezug der E-Tickets wird jeweils 10 Tage vor Einsatzbeginn im ZiviConnect freigeschaltet.
Bei laufenden Einsätzen, die 2026 enden, wird die Funktion bis Mitte Dezember 2025 in ZiviConnect freigeschaltet.
Abfahrts- und Zielort können über ein Dropdown aus vorgegebenen Adressen ausgewählt werden. Die Adressen werden aus dem Aufgebot übernommen und sind verbindlich.
Das Datum für die Reise ist auf den Einsatzzeitraum beschränkt.
Es können E-Tickets für einfache Fahrten bezogen werden.
Die maximale Anzahl von E-Ticket-Bezügen wird auf der Grundlage des Aufgebots automatisch berechnet. In ZiviConnect ist ersichtlich, wie viele Tickets noch bezogen werden können. Bei abgelegenen Einsatzorten mit fehlender Anbindung an den öffentlichen Verkehr oder bei fehlenden Einsatzadressen muss das E-Ticket rechtzeitig beim zuständigen Regionalzentrum bestellt werden.
Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson in Ihrem Regionalzentrum.
Beachten Sie die ausführlichen Informationen beim Zivildienstausweis.
Für die E-Tickets, die von Zivildienstpflichtigen über ZiviConnect bezogen werden, wird die «primäre Einsatzadresse» gemäss Aufgebot hinterlegt – diese muss vollständig mit Strasse und Hausnummer erfasst sein.
Wenn Sie dem Zivildienstleistenden keine Unterkunft anbieten, übernehmen Sie bereits heute die effektiven Kosten für den täglichen Arbeitsweg des Zivis mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Einsätze von 26 Tagen ist ein Monatsabonnement in der Regel die günstigste Variante – hier gibt es keinen «ermässigten Tarif».
Wenn der Einsatz deutlich weniger als 26 Tage dauert oder wenn Sie die Unterkunft anbieten und von dort Wegkosten zum Arbeitsort anfallen, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Sie neu den vollen Billett-Preis bezahlen müssen, weil der Zivi kein Halbtax-Abo, Verbundabo oder GA besitzt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson in Ihrem Regionalzentrum.
Abgeschlossene Projekte
Das Bundesamt für Zivildienst ZIVI und das Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden (AMZ GR) haben gemeinsam von 2022 bis 2025 das Pilotprojekt «San-Zivis im ZSO-Graubünden» realisiert.
Das 2022 gestartete Projekt ermöglichte es Zivildienstleistenden, Teil des «Schnellen Sanitätszugs» (SSZ) des Zivilschutzes Graubünden zu werden. Ziel war es, Zivis bei Naturkatastrophen wie Erdrutschen und Lawinen sowie bei der Pandemiebewältigung einzusetzen. Trotz der positiven Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und auf operativer Ebene sowie der erfolgreichen Ausbildung von zehn Zivis, zeigte sich, dass auf freiwilliger Basis nicht genügend Zivis zur Verfügung stehen. Es wäre eine gesetzliche Anpassung erforderlich, um verbindliche Einsätze möglich zu machen.
Aktuell läuft das Projekt noch bis Ende 2025. Ausgebildete Zivis können noch bis Ende Jahr in Einsatz gebracht werden. Das Projekt wird nicht fortgesetzt oder verstetigt. Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt fliessen jedoch in die laufende Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ein (s. die entsprechende Botschaft vom 8. Mai 2024) und werden so helfen, die Zusammenarbeit zwischen Zivilschutz und Zivildienst weiter zu optimieren.
Der Bedarf an Unterstützung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die zu Hause leben, wird in den kommenden Jahren steigen, wobei oft Angehörige die Betreuung übernehmen. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) prüfte im Auftrag des Bundesrates, wie der Zivildienst zur Milderung dieser Betreuungsproblematik beitragen kann.
Im Rahmen des Pilotprojekts «Ambulante Betreuung» wurden von Dezember 2021 bis Juni 2023 neue Einsatzmodelle für Zivildienstleistende getestet, die eine spürbare Unterstützung für Betreute, Angehörige und Einsatzbetriebe boten. Die externe Evaluation zeigte, dass Zivildienstleistende zwar die Betreuungsproblematik nicht vollständig lösen können, aber wertvolle und arbeitsmarktneutrale Beiträge zur Entlastung betreuender Angehöriger leisten.
Aufgrund der positiven Ergebnisse und der erwarteten Verschärfung der Betreuungsproblematik ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich eine Verstetigung der getesteten Einsatzmodelle anbietet. Die Möglichkeiten ambulanter Einsätze von Zivis werden daher innerhalb des Programms «Wohnen» weiterverfolgt. Das Programm «Wohnen» des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB ist Teil der vom Bundesrat am 10. März 2023 präsentierten Behindertenpolitik 2023-2026.
Das Berner Startup-Unternehmen OceanSafe AG hat ein neues Material für Textilien entwickelt, welches biologisch abbaubar, recyclebar und gesundheitlich unbedenklich ist. Das Bundesamt für Zivildienst ist erfreut und stolz, dass dank dieser neuartigen Technologie ein wertvoller Beitrag für die Umwelt geleistet werden kann. Alles, was für die Herstellung des Zivi-T-Shirts verwendet wird, gewährleistet sowohl den biologischen als auch den technischen Kreislauf. Gleichzeitig entspricht es den hohen Anforderungen in Bezug auf Haltbarkeit, Tragekomfort und Pflege. Diese neuartige Kreislaufwirtschaft gehört mit zu den innovativsten der Schweizer Textilbranche.
Ein Rücknahmesystem ermöglicht es, aus dem alten T-Shirt ein neues herzustellen: Die Zivis senden das T-Shirt nach Gebrauch zurück, und das so zurückgewonnene Material wird zur Herstellung eines neuen Exemplars gleicher Qualität verwendet. Der QR-Code auf dem Etikett des T-Shirts erklärt, wie und an wen das T-Shirt nach Gebrauch zurückgeschickt werden soll.
"Dieses T-Shirt ist eine absolute Innovation", erklärt Manuel Schweizer, CEO von OceanSafe. "Das Material naNea® kann mit signifikant weniger Energie verarbeitet werden und verfügt dennoch über eine sehr lange Lebensdauer. Im Vergleich zu Polyester ist es frei von Schwermetallen und anderen Schadstoffen. Die Fasern, die beim Waschen oder durch Abrieb freigesetzt werden, bauen sich im Wasser biologisch ab. Somit ist auch die Mikroplastik-Thematik beim Zivi-T-Shirt gelöst. Zudem wird das Material in der Schweiz mit unbedenklichen Farben gefärbt. Wir gratulieren dem Bundesamt für Zivildienst zu diesem mutigen und zukunftsweisenden Schritt."
Das Tragen von Zivi-Kleider ist übrigens im Zivildiensteinsatz freiwillig. Die Zivis erhalten jeweils bei ihrer Zulassung eine entsprechende Anzahl Punkte, mit denen sie gratis aus einem Kleidersortiment auswählen können.
Auszeichnung Zivi-T-Shirt
Im Rahmen des Design Preis Schweiz wurde das Zivi-T-Shirt im Herbst 2023 in der Kategorie «Circular Design» mit dem ersten Platz ausgezeichnet.
Marco Meyer Digital Officer ZIVI, Manuel Schweizer CEO OceanSafe
Der Sieg in dieser Kategorie ist im Rahmen des Design Preis Schweiz ein grosser Erfolg für das Gemeinschaftsprojekt von OceanSafe AG und dem Bundesamt für Zivildienst. Insgesamt nahmen 250 Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen Kategorien an diesem prestigeträchtigen Wettbewerb teil. Beurteilt wurden die verschiedenen Projekte von einem auserwählten Team und einer Fachjury.