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Rechte und Pflichten

Beim Leisten von Zivildienst ist eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die Einsätze müssen beispielsweise selbständig organisiert und die notwendigen Ausbildungskurse frühzeitig eingeplant werden.

Selbständige Organisation, frühzeitige Planung ist wichtig

Zivis organisieren und vereinbaren alle Einsätze selbst und leisten diese auch. Die Einsätze müssen frühzeitig geplant werden. Um sicher zu sein, dass der Einsatz stattfinden kann, muss die Einsatzvereinbarung mindestens 3,5 Monate vor dem Einsatz im Regionalzentrum eintreffen. Kurzfristige Einsätze sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Aufteilung der Diensttage

Meldepflicht

Zivis haben eine Meldepflicht. Änderungen bei den Adressen oder von Telefonnummern können in ZiviConnect vorgenommen werden. Direkt dem Regionalzentrum zu melden sind:

  • Änderungen der Personalien
  • Berufliche Veränderungen
  • Die Zustelladresse in der Schweiz bei einer Abwesenheit des Wohnsitzes von mehr als 6 Monaten.

Die Meldepflicht besteht auch für Zivis, die bereits alle Diensttage geleistet haben, aber noch nicht entlassen wurden.

Wenn Zivis ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, können sie gebüsst werden.

Dienstverschiebung

Das Gesetz gibt vor, in welchem Jahr wie viele Diensttage mindestens geleistet werden müssen. Der Zeitpunkt des Einsatzes wird frei gewählt. Die jährliche Einsatzpflicht kann auch vor- oder nachgeholt werden (siehe weiter oben "jährlicher Einsatz"). Eine vorausschauende Planung ist für Zivis und auch für Einsatzbetriebe von Vorteil.

Für ein Gesuch um Dienstverschiebung müssen bedeutende Gründe vorliegen. Wenn nicht gewährleistet ist, dass bis zur ordentlichen Entlassung aus dem Zivildienst alle Diensttage geleistet sind, wird das Gesuch abgelehnt, auch wenn ein Dienstverschiebungsgrund vorliegt.

Ein Gesuch um Dienstverschiebung muss eingereicht werden, wenn

  • eine Einsatzpflicht besteht und die geforderte Anzahl Diensttage nicht geleistet werden kann.
  • ein Aufgebot für einen Einsatz vorliegt und der Einsatz nicht wie vorgesehen möglich ist.

Ein Dienstverschiebungsgesuch kann gutgeheissen werden, wenn

  • eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert wird und diese für den Zivildiensteinsatz unterbrochen werden müsste und die Unterbrechung mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre.
  • eine wichtige Prüfung abgelegt werden muss, die, während einem bereits aufgebotenen Einsatz oder innerhalb von drei Monaten nach dem Einsatz stattfindet.
  • ein Arbeitsplatz aufgrund der vorgesehenen Zivildienstleistung verloren wird. Siehe Merkblatt über den Schutz des Arbeitsverhältnisses bei Militärdienst, Schutzdienst und Zivildienst.
  • aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Einsatz nicht möglich ist. Hinweis: Falls nötig kann das ZIVI eine vertrauensärztliche Untersuchung anordnen.
  • glaubwürdig dargelegt werden kann, dass die engsten Angehörigen oder der Arbeitgeber von einer ausserordentlichen Härte betroffen wären, wenn das Dienstverschiebungsgesuch abgelehnt werden würde. Durch die Ablehnung müsste also eine eigentliche Notsituation entstehen.

Die Gründe, die zu einem Dienstverschiebungsgesuch führen, können sich rasch ändern. Das ZIVI prüft die Gesuche darum jährlich. Eine Dienstverschiebung wird für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gewährt.

Das Dienstverschiebungsgesuch muss darum frühzeitig eingereicht werden. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, bleiben die gesetzlichen Verpflichtungen bestehen: besteht eine Einsatzpflicht, muss weiter nach geeigneten Einsatzmöglichkeiten gesucht werden. Ist ein Aufgebot für einen Einsatz vorhanden, muss dem Aufgebot Folge geleistet werden.

Wenn das Gesuch bewilligt wird, legt das ZIVI fest, wann der verschobene Einsatz und / oder die Einsatzpflicht geleistet wird.

Das Gesuch muss zusammen mit den nötigen Beweismitteln schriftlich beim zuständigen Regionalzentrum eingereicht werden. Das ZIVI stellt verschiedene Formulare zur Verfügung. Die Formulare helfen, das Gesuch von Anfang an vollständig einzureichen:

Disziplinar- oder Strafverfahren

Verletzen Zivis ihre Pflichten, kann dies ein Disziplinar- oder Strafverfahren nach sich ziehen (Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten).

Ende der Dienstpflicht

Nachdem alle verfügten Diensttage absolviert sind, bleibt ein Zivi dienstpflichtig. Die Dienstpflicht endet mit der Entlassung aus dem Zivildienst.