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Grundauftrag und gesetzlicher Rahmen

Das Zivildienstgesetz regelt den Auftrag und den Vollzug des Zivildienstes. Die wichtigsten Prinzipien des Zivildiensts sind die Wehrgerechtigkeit, der Einsatz in den ressourcenarmen Schwerpunktprogrammen und die Arbeitsmarktneutralität.

Dienstpflichtsystem

Der Zivildienst gehört zum Schweizer Dienstpflichtsystem. Der Begriff Dienstpflichtsystem bezeichnet ein facettenreiches Regelwerk, wie Dienstpflichtige den (Einsatz-) Organisationen Armee, Zivildienst und Zivilschutz zugeteilt werden und welche Leistungen sie dort zu erbringen haben. Hinzu kommen finanzielle Regelungen: Nach der Erwerbsersatzordnung (EO) werden die Dienstleistende entschädigt, die Wehrpflichtersatzabgabe soll zahlen, wer keinen persönlichen Dienst leistet. Das System beinhaltet alle Pflichten zur persönlichen Dienstleistung, die auf Bundesebene festgelegt sind. Die Militärdienstpflicht umfasst den Dienst in der Armee, den zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) sowie den Wehrpflichtersatz für Untaugliche. Die Schutzdienstpflicht wird im Zivilschutz erfüllt.

Militärdienst: Jeder Schweizer Mann ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten.

Zivildienst: Nur wer militärdiensttauglich ist, aber aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, kann Zivildienst leisten. Der Zivildienst dauert 1,5x so lange wie der Militärdienst.

Zivilschutz: Wer nicht militärdiensttauglich, aber schutzdiensttauglich ist, leistet Zivilschutz.

Wehrpflichtersatz: Wer weder militärdiensttauglich noch schutzdiensttauglich ist und seine Dienstpflicht nicht mit einer persönlichen Dienstleistung erfüllt, muss Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen.

Erwerbsersatz: Wer Diensttage leistet, hat Anspruch auf Erwerbsersatz.

Das Zivildienstgesetz legt zudem fest, dass der Zivildienst Beiträge im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz zu leisten hat. Entsprechend zählt der Zivildienst zu den Instrumenten der Sicherheitspolitik. Zivile Aufgaben in der Sicherheitspolitik können Zivis mit Einsätzen in zwei Tätigkeitsbereichen wahrnehmen: in der Prävention und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und in der Regeneration nach solchen Ereignissen sowie in der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

Auftrag und Vollzug Zivildienst

Wehrgerechtigkeit

Der Grundauftrag des Zivildienstes ist, denjenigen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können, die Erfüllung ihrer Pflicht zur Dienstleistung zu ermöglichen. Dies unter dem Prinzip der Wehrgerechtigkeit. Die Wehrgerechtigkeit fordert, dass möglichst viele Militärdienstpflichtige ihre Dienstpflicht mit einer persönlichen Dienstleistung erfüllen.

Einsatz in den ressourcenarmen Schwerpunktprogrammen

Zivis leisten Einsätze in Bereichen, in denen Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen.

Zentral sind hierbei die Schwerpunktprogramme (SPP), wo Handlungsbedarf und Ressourcenmangel ausgewiesen sind (vgl. Art. 4 Abs. 4 ZDG). Zivis, die die Rekrutenschule nicht bestanden haben, leisten einen langen Einsatz (180 Tage) in einem SPP (vgl. Art. 8 und 8a ZDV).

Es gibt zwei SPP:

Der Zivildienst kann in insgesamt 8 Tätigkeitsbereichen geleistet werden:

Arbeitsmarktneutralität

Artikel 6 Absatz des Zivildienstgesetzes (ZDG) fordert, dass die Zivildiensteinsätze arbeitsmarktneutral sind. Inhaltlich umfasst die Arbeitsmarktneutralität, dass die Einsätze

  • keine bestehenden Arbeitsplätze gefährden,
  • die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Einsatzbetrieb nicht verschlechtern und
  • die Wettbewerbsbedingungen nicht verfälschen.

Zivis fehlen am Arbeitsplatz – Dienstpflicht geht vor

Zivis müssen wie Armeeangehörige den Dienstpflichten nachkommen. Das bedeutet, dass sie während den Einsätzen am Arbeitsplatz fehlen. Im Gegensatz zum Militärdienst suchen und vereinbaren Zivis ihre Einsätze selbst. Eine vorzeitige Planung und Information gegenüber dem Arbeitgeber sind wichtig. Trotz Handlungsspielraum bei der Einsatzplanung müssen Zivis gesetzlich vorgegebene Regeln beachten.