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Administratives

Informationen für Einsatzbetriebe und Zivis zu Arbeitszeiten, Urlaub, Ferien, Feiertage, Krankheit, Unfall und Erwerbsersatz EO etc.

Arbeitszeiten

Zivis arbeiten immer in einem Vollzeitpensum von 100%. Teilzeiteinsätze und das Arbeiten im Homeoffice sind nicht erlaubt. Die Arbeits- und Ruhezeiten entsprechen denjenigen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Einsatzbetriebes. Die Wochenarbeitszeit ist im Pflichtenheft festgelegt. Eine finanzielle Abgeltung oder das Gewähren eines Zeitzuschlags für Schicht-, Nacht- oder Wochenendarbeit ist verboten. Überstunden können während des Einsatzes kompensiert werden.

Im Zweifelsfall kann das zuständige Regionalzentrum kontaktiert werden.

Meldung der Diensttage

Der Einsatzbetrieb übermittelt dem ZIVI die Diensttagemeldung jeweils bis spätestens 5 Tage nach Ende der Meldeperiode (Monatsende oder Einsatzende). Die Diensttagemeldung erfolgt elektronisch via ZiviConnect. Bei der Diensttagemeldung ist zu beachten, welche Tage anrechenbar und welche nicht anrechenbar sind.

Für Lagereinsätze gelten spezielle Regeln.

Erwerbsersatz EO

Informationen zum Erwerbsersatz EO finden Sie auf der Seite Finanzielles.

Urlaub

Um Urlaub zu erhalten, muss der Zivi beim Einsatzbetrieb rechtzeitig ein Urlaubsgesuch einreichen. Der Einsatzbetrieb entscheidet, ob der Urlaub bewilligt wird.

Ausnahme: Reicht der Zivi das Urlaubsgesuch ein, bevor das Aufgebot erstellt ist, kann das Regionalzentrum diese Abwesenheit bewilligen. Bei Unsicherheit ist das entsprechende Regionalzentrum die richtige Ansprechstelle.

Wichtig: Die bezogenen Urlaubstage sind nicht als Diensttage anrechenbar. Das bedeutet, dass kein Erwerbsersatz und auch keine Spesen ausbezahlt werden. Der Einsatzbetrieb bezahlt für diese Urlaubstage keine Abgabe.

Ausnahme: Arbeitet der Zivi am Urlaubstag mindestens fünf Stunden, gilt dieser als Diensttag und wird in der Diensttagemeldung als Arbeitstag eingetragen. Will ein Zivi mehr als drei Tage Urlaub beziehen, muss das Regionalzentrum diesem Urlaub zustimmen. Zivis sind auch während eines Urlaubs bei der Militärversicherung versichert.

Ferien

Bei einem Einsatz von mindestens 180 Tagen ohne Unterbruch hat der Zivi Anspruch auf 8 Ferientage. Diese gelten als Diensttage. Wird dieser Einsatz verlängert, bekommt der Zivi pro weitere 30 geleistete Diensttage 2 Ferientage dazu. Die Ferienplanung sollte idealerweise bereits beim Ausfüllen der Einsatzvereinbarung besprochen werden. Leistet ein Zivi seinen Einsatz ohne Unterbruch bei mehreren Einsatzbetrieben (Ketteneinsatz), muss er die Ferientage anteilmässig bei den jeweiligen Einsatzbetrieben beziehen. Bezieht ein Zivi seine Ferientage nicht, verfallen diese ohne Entschädigung.

Krankheit und Unfall

Zivis sind während des Einsatzes bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. 

Ein Arztzeugnis ist in jedem Fall zwingend bei Abwesenheit von:

  • aufgebotener Dienstleistung wie Probeeinsatz, Vorsprache und Vorstellungsgespräch
  • mehr als einem Tag bei Krankheit / Unfall. Vorlegen des Arztzeugnisses beim Einsatzbetrieb innert drei Tagen (Dies unabhängig davon, welche Regeln der Einsatzbetrieb normalerweise für krankheits- und unfallbedingte Abwesenheit hat.)

Der Einsatzbetrieb übermittelt zusammen mit der Diensttagemeldung dem zuständigen Regionalzentrum das Arztzeugnis. Dieses muss die gesamte Dauer der Abwesenheit abdecken. Fehlt das Arztzeugnis, wird gegen den Zivi ein Disziplinarverfahren eröffnet. Die Anzahl Krankheitstage ist je nach Dauer des Einsatzes begrenzt. In Ausnahmefällen kann ein Einsatz bei längerer Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall auch abgebrochen werden.

Übernahme der Kosten der Militärversicherung

Die Kosten für den Arztbesuch und den allenfalls verschriebenen Medikamenten übernimmt die Militärversicherung. Der Zivi muss die Schadenmeldung der Militärversicherung melden. Weitere Informationen:

Anmeldeformular Militärversicherung

Website Militärversicherung

Arbeitszeugnis/ Arbeitsbestätigung

Nach jedem Einsatz muss der Einsatzbetrieb dem Zivi eine Arbeitsbestätigung ausstellen. Hat der Einsatz 54 Tage oder länger gedauert, erhält der Zivi ein Arbeitszeugnis. Neben den üblichen Angaben über die Arbeitstätigkeiten, die Leistungen und das Verhalten am Arbeitsplatz muss das Zeugnis zwingend einen Hinweis enthalten, dass der Einsatz im Rahmen des Zivildienstes stattgefunden hat. Zivis dürfen Zivildiensteinsätze nicht als Praktikum für ihre Aus- oder Weiterbildung anrechnen.