Auftrag und Leitung
Das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) ist beim Bund für alle Belange des Zivildienstes zuständig und gehört zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Es sorgt für eine rasche Behandlung der Gesuche um Zulassung zum Zivildienst und eine effiziente Organisation der Einsätze der zivildienstpflichtigen Personen. Ausserdem stellt es den volkswirtschaftlichen Nutzen des Zivildienstes sicher.
Das ZIVI ist hauptsächlich in drei Bereichen tätig:
- Es entscheidet über die Zulassung zum Zivildienst.
- Es kümmert sich um die Zivildienstpflichtigen und kontrolliert, ob sie ihre Dienstpflicht erfüllen.
- Es betreut anerkannte Einsatzbetriebe und prüft die Gesuche um Anerkennung neuer Einsatzbetriebe.
Das ZIVI verfügt über rund 140 Mitarbeitende, die verteilt über die ganze Schweiz in den Regionalzentren Aarau, Bellinzona, Lausanne, Rüti und Thun sowie im Ausbildungszentrum ZIVI in Schwarzsee tätig sind. Die Zentralstelle des ZIVI befindet sich in Thun.
Aus organisatorischer Sicht besteht das ZIVI aus der Direktion und den zwei Direktionsbereichen Vollzug und Ressourcen.
Das Leitbild des ZIVI
Das Leitbild ist Teil des normativen Managements des Bundesamtes für Zivildienst. Es beschreibt die Vision (Einsätze von morgen gestalten), die Mission (Einsätze für das hier und heute: vollziehen, optimieren und umsichtig beraten) und das Alleinstellungsmerkmal (Erfahrung im Matching von zivilem gesellschaftlichem Bedarf mit Dienstleistenden).
Strategie
Die Tätigkeiten des ZIVI orientieren sich an den folgenden Strategien:
Geschäftsleitung
Im Einklang mit den Weisungen des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erarbeitet die Geschäftsleitung die Strategie für das ZIVI und den Zivildienst und setzt diese auf juristischer und politischer Ebene um. Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die finanzielle, organisatorische und personelle Führung des Bundesamtes und koordinierte die Zusammenarbeit mit weiteren Stellen inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung.
Geschichte
Volksinitiativen für einen zivilen Ersatzdienst wurden 1977 und 1984 an der Urne verworfen. Erst am 17. Mai 1992 sprachen sich 82,5 % der Stimmbeteiligten dafür aus, die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes bei Gewissenskonflikt mit dem Militärdienst in der Bundesverfassung zu verankern. Am 1. Oktober 1996 trat schliesslich das Zivildienstgesetz in Kraft, das den Vollzug des Zivildienstes regelt. Bis am 31. März 2009 mussten Militärdienstpflichtige ihren Gewissenskonflikt in einer Anhörung darlegen, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Danach gilt bis heute die Tatbeweislösung. Das bedeutet, dass die Bereitschaft, einen Zivildienst zu leisten, der 1,5x länger als der Militärdienst dauert, Beweis genug ist, dass ein Gewissenskonflikt vorliegt.
Der Zivildienst wurde ab seiner Entstehung zunächst von der Vollzugsstelle für Zivildienst verwaltet, die 2019 schliesslich in das Bundesamt für Zivildienst ZIVI überführt wurde.
Siehe Grundauftrag und gesetzlicher Rahmen für mehr Details zu der gesetzlichen Grundlage des Zivildiensts und Politik zu der aktuellen politischen Situation.




