Einsatz suchen oder Zivi finden
Zivis und Einsatzbetrieb bestimmen gemeinsam in einer Einsatzvereinbarung den gewünschten Einsatz. Doch ohne Aufgebot geht es nicht.
Den geeigneten Einsatz oder einen geeigneten Zivi finden
In ZiviConnect aktivieren die Einsatzbetriebe die Pflichtenhefte für die Einsätze und der Zivi kann sich darauf bewerben. Im Pflichtenheft sind die Arbeitsbereiche festgehalten und auch allfällige Voraussetzungen für den Einsatz. Zu beachten sind die nötigen Ausbildungskurse, die vor oder während dem Einsatz besucht werden müssen.
Jeder Einsatzbetrieb ist selbst für die Veröffentlichung der Pflichtenhefte auf ZiviConnect verantwortlich. Der Einsatzbetrieb kann über die eigene Webseite, über Social Media oder die klassische Mund-zu-Mund-Propaganda Einsatzplätze bewerben. Neben den Bewerbungsgesprächen können für das Auswahlverfahren auch Probe-Einsätze von bis zu 5 Tagen durchgeführt werden. Probe- Einsatztage gelten als Diensttage. Ein entsprechendes Aufgebot ist ebenfalls erforderlich.
Einsatz vereinbaren
Sind sich der Einsatzbetrieb und der Zivi einig, unterschreiben sie eine entsprechende Einsatzvereinbarung. Darin aufgeführt sind beispielsweise die weisungsberechtigte Person, die Arbeitszeit und die Entschädigungen. Ein Einsatz beginnt in der Regel am Montag und endet am Freitag, davon ausgenommen sind der letzte Einsatz und die Probe-Einsätze. Teilzeit-Einsätze und Einsätze im Homeoffice sind nicht erlaubt. Der Zivi ist für die fristgerechte Einreichung der Einsatzvereinbarung verantwortlich. Das bedeutet, dass die Einsatzvereinbarung spätestens 3,5 Monate vor Einsatzbeginn beim Bundesamt für Zivildienst ZIVI eintreffen muss. Der Zivi und der Einsatzbetrieb erhalten das Aufgebot für den Einsatz und für allfällige Ausbildungskurse.
Nicht erlaubte Einsätze
Nicht alle Einsätze sind erlaubt. In bestimmten Situationen ist ein Einsatz nicht möglich. Einsätze sind in Einsatzbetrieben ausgeschlossen, wenn:
- der Zivi während des vorangehenden Jahres ausserhalb des Zivildienstes gegen Entgelt oder im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung tätig war
- der Zivi ehrenamtlich im Einsatzbetrieb engagiert ist
- eine Person, die dem Zivi nahesteht, auf den Einsatz Einfluss nehmen kann
- der Einsatz zu privater Aus- oder Weiterbildung genutzt oder zu Gunsten von eigenen Angehörigen absolviert wird
- bei denen politische Meinungsbildungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen verbreitet werden.
Aufgebot ist verbindlich
Die Einsatzvereinbarung wird vom Regionalzentrum geprüft. Allfällige Unklarheiten werden direkt mit dem Einsatzbetrieb und dem Zivi geklärt. Im Anschluss wird das Aufgebot in Form einer Verfügung erlassen.
Reisekosten/ Zivildienstausweis
Die Anreise vom Wohnsitz zum Einsatzort am ersten Einsatztag und retour am letzten Einsatztag ist für den Zivi kostenlos. Das entsprechende Spezial-Billett wird mit dem Aufgebot zugestellt. Siehe auch «Finanzielles».
Ausrüstung
Wenn der Einsatz eine spezielle Kleidung erfordert, wie beispielsweise einen Regenschutz oder eine Spitalkleidung stellt der Einsatzbetrieb diese zur Verfügung. Allfällige Kosten können via Spesenentschädigung entschädigt werden. Im Onlineshop kann der Zivi eine gewisse Anzahl Kleidungsstücke kostenlos bestellen. Die Bestellung erfolgt über ein Punktesystem. Jeder Zivi erhält nach der Zulassung eine gewisse Anzahl Punkte. Die Kleider werden per Post zugestellt und müssen nach Gebrauch nicht mehr zurückgeschickt werden.
Aufgebot von Amtes wegen
Das ZIVI erinnert die Zivis rechtzeitig an ihre nächste Einsatzpflicht. Es setzt Fristen, bis wann der Zivi die Einsatzvereinbarung einzureichen hat. Kommt der Zivi seiner Pflicht nicht nach, erlässt das ZIVI ein Aufgebot von Amtes wegen. Es legt darin den Einsatzzeitpunkt, den Ort und die Art des Einsatzes selbst fest. Zudem erhebt es eine Gebühr von bis zu 540 Franken. Der Einsatzbetrieb kann bei einem Aufgebot von Amtes wegen ein vorgängiges Vorstellungsgespräch mit dem Zivi wünschen. Das Regionalzentrum erstellt dafür ein verbindliches Aufgebot. Das Vorstellungsgespräch gilt nicht als Diensttag.
