Wehrpflicht und Zivildienst – Eine majestätische Statue, die man zwar grüsst, an der man aber vorübergeht

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Mehrere Initiativen zur Schaffung einer Alternative zur Gefängnisstrafe für Männer, die aus Gewissensgründen den Dienst verweigerten, wurden im 20. Jahrhundert von der militärischen und politischen Führungselite der Schweiz abgelehnt. Da die allgemeine Wehrpflicht für alle Schweizer Männer einerseits in der Verfassung verankert ist, andererseits als Fundament der nationalen Identität gilt, wird die Einführung des Zivildienstes in den 1990er-Jahren als Verstoss gegen diese Prinzipien und als weiterer Schritt hin zu einem Militärdienst «à la carte» gesehen.

Am 18. Mai 2003 hat das Schweizer Stimmvolk die Reform des Militärgesetzes («Armee XXI») mit deutlicher Mehrheit angenommen. Die Verfassungsgrundsätze der Wehrpflicht und des Milizsystems werden beibehalten, der Armeebestand jedoch um 60 Prozent gekürzt, d.h. von 350 000 auf 140 000 Mann (ohne die Reserve). Diese Reorganisation und die neu definierte Rolle der Armee bleiben natürlich nicht ohne Folgen für den noch in einer Versuchsphase befindlichen Zivildienst, der erst 1996 eingeführt worden war. Schaut man sich die Diskussionen über das Problem der Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen über eine längere Zeitspanne genauer an, so fällt ein kontinuierliches Abwägen zwischen den Bedürfnissen der Armee und dem Umgang mit den Dienstverweigerern auf. Generell spielten auch die sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer wieder ändernde Rekrutierungspolitik sowie die Wahrnehmung der Landesverteidigung durch die Bevölkerung oder ihre eigene Erfahrung mit dem Militär eine Rolle beim Prozess zur Einführung und Entwicklung des Zivildienstes.

Ablehnende Haltung der Behörden im Namen der Gleichbehandlung und der Bedürfnisse der Landesverteidigung

Artikel 18 der ersten Bundesverfassung von 1848 lautet: «Jeder Schweizer ist wehrpflichtig.» Dieser Grundsatz wurde jedoch nicht einheitlich angewandt, denn die Kantone waren nur verpflichtet, ein Kontingent an Männern zu stellen, das im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Bevölkerungszahl steht. Die Verfassungsreformen von 1874 – oft zusammengefasst unter dem Stichwort «ein Recht, eine Armee» – und die damit einhergehende Neuorganisation des Militärs führten zu einer vereinheitlichten Rekrutierung unter Aufsicht des Bundes und etablierten den Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf die Dienstpflicht, die durch die umfassenden Reformen von 1907 weiter verstärkt wurde. Die Mobilisierung während der beiden Weltkriege bestätigte die Idee, dass die obligatorische Wehrpflicht und das Milizsystem Grundelemente der Schweizer Identität darstellen. Während des Kalten Krieges war eine Militärkarriere auch für das bürgerliche Leben noch von grosser Bedeutung, insbesondere im Berufsleben. Vor diesem Hintergrund war die ablehnende Haltung der politischen und militärischen Entscheidungsträger gegenüber den verschiedenen Versuchen zur Schaffung eines Zivildienstes wenig überraschend. Die gegen den Zivildienst vorgebrachten Argumente lassen sich grob zwei Kategorien zuordnen: Einerseits wird der Zivildienst als Verstoss gegen die Gleichbehandlung aller Dienstpflichtigen gesehen, da ein Unterschied gemacht würde zwischen denjenigen, die ihrer Dienstpflicht nachkommen und Militärdienst leisten, und den Dienstverweigerern, die den Militärdienst umgehen. Andererseits wird mit den Bedürfnissen der Landesverteidigung argumentiert, die durch das befürchtete Abwandern der Dienstpflichtigen hin zum Zivildienst beeinträchtigt würde.

In der Zwischenkriegszeit führte die geringe Anzahl von Dienstverweigerern aus Gewissengründen dazu, dass die Angst einer deutlichen Schwächung der Schweizer Militärbestände durch die allfällige Einführung eines Zivildienstes langsam abnahm. Dazu kam eine Kürzung des Armeehaushalts und die Armee versuchte tendenziell, ihre Bestände zu reduzieren. Gemäss einem 1922 in der Revue militaire suisse, einer Zeitschrift der Schweizerischen Offiziersgesellschaft, erschienenen Artikel brauchte es damals nicht viel, schon ein vager Vorwand reichte aus, damit die Ärzte sich gezwungen sahen, jemanden als untauglich zu erklären, der zuvor noch von jeder Militärkommission als tauglich eingestuft worden wäre.1 Dagegen waren die von Militärangehörigen während des Ersten Weltkrieges erbrachten Opfer sowie die noch frischen Erinnerungen an die Abertausenden von Toten in den Armeen der Nachbarländer ein Grund dafür, dass die Öffentlichkeit für die Frage der Gleichbehandlung stark sensibilisiert war. Im Kommentar zu einer Petition von 1923 zur Einführung des Zivildienstes verglich das Journal de Genève den Zivildienst mit den Pflichten eines Soldaten in Kriegs- nicht in Friedenszeiten. So fragte sich der Journalist, welche Entwässerungsvorhaben, Alpverschönerungen, Waldarbeiten oder Bewässerungsgräben der Allgemeinheit wirklich von Nutzen seien, wenn an der Front gekämpft werde und die Verletzten in die Städte evakuiert würden.2 Die Revue militaire suisse bezog ebenfalls deutlich Stellung gegen diese Petition. Ihr Chefredaktor, Oberst Feyler, befürchtet, dass Ausnahmen bei der Wehrpflicht die Moral der Truppe untergraben könnten. Seiner Meinung nach wären diejenigen, die ihrer Pflicht nachkommen und dem Tod ins Auge sehen, wohl fassungslos vor einer solch immensen Ungerechtigkeit. Gleichzeitig anerkannte Oberst Feyler die Ehrbarkeit einiger Gewissensgründe und gab sich deshalb damit einverstanden, dass diese Personen ihre Wehrpflicht ohne Waffe in den Reihen der Sanitäter leisten.3 Die mit 40 000 Unterschriften eingereichte Petition wurde von den Bundesbehörden abgelehnt.

Die nachfolgenden Bestrebungen zur Einführung eines Zivildienstes blieben ebenfalls erfolglos und während des Zweiten Weltkrieges trat die Debatte in den Hintergrund. Im Kalten Krieg entscheidet die Schweiz aus Angst vor einer sowjetischen Invasion, ihre Militärbestände zu erhöhen, sodass sie in dieser Zeit ihr historisches Maximum erreichten. Die Wehrpflicht war hingegen immer stärker umstritten und die Zahl der Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen steigt ab den 1960er-Jahren kontinuierlich. In dieser Situation befürchteten die Gegner des Zivildienstes erneut, dass ein solcher die Wehrstärke der Armee beeinträchtigen könnte, und die vorgebrachten Argumente entwickelten sich in eine ähnliche Richtung. So nahm die Revue militaire suisse wieder eine ähnliche Haltung ein, wie schon 20 Jahre zuvor. Die Einführung eines Zivildienstes wäre laut dieser Zeitschrift eine Schwächung des Willens zur Verteidigung unseres Volkes.4 Damit würde die Grundlage unserer Verteidigung und damit auch unserer Abschreckungsfähigkeit zerstört.5 Befürworter des Zivildienstes wurden zudem beinahe der kommunistischen Propaganda bezichtigt. So sprach Alt-Bundesrat Paul Chaudet von Dienstverweigerern aus politisch-philosophischen Gründen und betrachtet diese als Gegner der aktuellen Staatsform. Den Zivildienst sah er als Schritt hin zu einer Form der Sklaverei, von der man sich ja leicht vorstellen könne, zu welchen Zwecken sie von einem ideologisch totalitär geprägten Politregime missbraucht werden könne.6 Natürlich galt es hier zu berücksichtigen, dass ein Grossteil der Schweizer Eliten damals stark von einer antikommunistischen Ideologie geprägt war. Dennoch zeigt dieser Diskurs deutlich, dass die Schaffung eines Zivildienstes damals als Bedrohung für die nationale Verteidigung wahrgenommen wurde, sei dies im Hinblick auf die tatsächliche Verteidigung oder in Bezug auf die Truppenmoral.

Rückgang der Armeebestände: stetige Öffnung gegenüber dem Zivildienst und Wehrpflicht «à la carte»

Ab den 1990er-Jahren fanden solche Argumente allerdings immer weniger Gehör. 1989 wurde die Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee» zwar abgelehnt, allerdings war der Ja-Stimmen-Anteil höher als erwartet, woraufhin die Armee sich einer willkommenen Modernisierung unterziehen musste. Die beiden kurz hintereinander erfolgten Armeereformen «Armee 95» und «Armee XXI» führten zu einem deutlich tieferen Bedarf an Mannschaft, wodurch die bisher vorgebrachten Argumente im Sinne einer notwendigen Gesamtmobilisierung der Schweizer Bevölkerung zur Abwehr eines möglichen Eindringlings obsolet wurden. Zusammen mit neuen Strömungen in der Bevölkerung ebnete diese Entwicklung den Weg hin zur Schaffung einer Ersatzlösung für Militärdienstverweigerer: Zuerst durch die Barras-Reform, bei der die Gefängnisstrafe für anerkannte Verweigerer aus Gewissensgründen durch gemeinnützige Arbeit ersetzt wurde und 1996 dann durch die Einführung eines echten Zivildienstes, für den sich jetzt ein breiter Konsens fand – sogar die Schweizerische Offiziersgesellschaft war unter den Befürwortern. Die Untauglichkeitsentscheide nahmen in den folgenden Jahren zu (2001 sind es 19 %, 2003 30 %, 2014 38 %). Diese Entwicklung wurde so interpretiert, dass Dienstverweigerer immer häufiger medizinische Gründe geltend machen, sodass dieser Ausweg über die Ausmusterung sogar gewissen Anhängern der Zivildienstidee Sorgen macht. Laut einem Mitglied der Permanence in Genf sei das neue Rekrutierungsverfahren, das deutlich lascher sei als zuvor, ein politischer Irrweg, da es den Individualismus fördere.7

Bei den Befürwortern des Zivildienstes ist man in Bezug auf die Wehrpflicht bei Weitem nicht einig, auch wenn zwischen dem Militär- und einem zivilen Ersatzdienst gewählt werden kann. Der letzte grössere Entwicklungsschritt in diesem Bereich geht auf das Jahr 2009 zurück, als die Gewissensprüfung abgeschafft, bzw. durch den sogenannten Tatbeweis ersetzt wurde. Die darauf folgende explosionsartige Zunahme der Zulassungen zum Zivildienst, die auch von Männern beantragt wird, die schon einen Teil ihrer Militärpflicht geleistet haben, gibt den Armeeverantwortlichen Anlass zur Sorge.

Über das ganze 20. Jahrhundert gesehen ist das für die Rekrutierungspolitik ausschlaggebende Hauptkriterium demnach die Einschätzung der Armeebedürfnisse durch die militärischen und politischen Entscheidungsträger. Eine Abnahme der Bestände, wie sie ab 1990 in allen Armeen Mitteleuropas festzustellen ist, kann somit als wichtige Voraussetzung für die Einführung des Zivildienstes ausgemacht werden. Dazu kam ein gesellschaftlicher Wandel hin zu einer grösseren Toleranz gegenüber Militärdienstverweigerern, die mit ihren Argumenten in der Öffentlichkeit überzeugen konnten. Umgekehrt hat auch die Begeisterung für den Zivildienst nach der Abschaffung der Gewissensprüfung einen Einfluss darauf, wie die Schweizerinnen und Schweizer die Wehrpflicht wahrnehmen: Der Dienst an der Waffe ist nun nicht mehr der Richtwert, sondern nur noch eine von mehreren Möglichkeiten. Daneben gibt es den Zivildienst oder auch die als «blauer Weg» bezeichnete medizinische Ausmusterung. 2015 hält der neoliberale Think-Tank Avenir Suisse fest: «Weniger als ein Drittel junger Menschen im wehrfähigen Alter leistet tatsächlich Militärdienst.» und titelt deshalb mit Bezug auf die Wehrpflicht: «Ein Drittel Wahrheit, zwei Drittel Fiktion».8 Dass der obligatorische Militärdienst inzwischen zu grossen Teilen zum Mythos geworden ist, hat allerdings keinen Einfluss darauf, wie die Schweizerinnen und Schweizer dazu stehen: Noch immer hängen sie an diesem Mythos und 2013 erleidet die Volksinitiative zur Abschaffung der Wehrpflicht eine entsprechend deutliche Niederlage. So könnte man sich Agénor Krafft anschliessen, der bereits 1923 angesichts der Zunahme der ärztlichen Ausmusterungen, die seiner Meinung nach zu leicht erteilt wurden, befürchtete, dass das Gesetz zu einer Statue verkomme, die man zwar grüsst, an der man aber vorübergeht.9 Der Verfassungsgrundsatz der Wehrpflicht kommt zwar nur noch mit vielen Ausnahmen zur Anwendung, dennoch hält sich der Mythos. Die Statue wird sich wohl nicht sobald vom Sockel stürzen lassen…


1 Agénor Krafft: « La crise de l’article 18 de notre constitution», Revue militaire suisse, Vol. 67, Nr. 2, Februar 1922, S. 49–53.
(Da es sich bei diesem Artikel um eine Übersetzung aus dem französischen Original handelt, werden Zitate generell in indirekter Rede wiedergegeben.)  

2 Henri Naef: « Le service civil », Journal de Genève, 20. Januar 1923. 

3 F. Feyler: « Le service civil », Revue militaire suisse, Vol. 68, Nr. 9, September 1923, S. 395–419. 

4 M.-H. Montfort: « Face à l’objection de conscience », Revue militaire suisse, Vol. 106, Nr. 4, April 1961, S. 166–181, hier S. 179. 

5 Dominique Brunner: « L’initiative pour un service civil : une attaque contre l’armée de milice et la dissuasion », Revue militaire suisse, Vol. 128, Nr. 4, April 1983, S. 181–184. 

6 Paul Chaudet: « Objection de conscience et Service civil », Revue militaire suisse, Vol. 117, Nr. 6, Juni 1972, S. 245–256. 

7 Jérôme Strobel: « Le nouveau recrutement fait chuter les demandes de service civil », Le Civiliste, Nr. 24, Juni 2005. 

8 Tibère Adler: «Der lange Weg zum Bürgerdienst», Avenir Suisse, 18. September 2015. 

9 Agénor Krafft: « La crise de l’article 18 de notre constitution», im zitierten Werk.

Autor

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Ignace Cuttat ist Assistent und Doktorand in allgemeiner Geschichte an der Universität Genf. Seine Forschungsarbeiten konzentrieren sich auf die Sozial- und Kulturgeschichte der Schweizer Armee zwischen 1874 und 1918. Vor allem interessiert er sich für den Einfluss der Militärlaufbahn auf das bürgerliche Leben (in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Berufskarriere, Bürgerleben) sowie für die Rolle der Armee bei der Entstehung einer nationalen Identität.

Letzte Änderung 10.03.2020

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