Wie stehen Militärdienst und Zivildienst zueinander?

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In einem Streifzug durch die Geschichte der Schweiz skizziert Prof. Dr. em. Georg Kreis Konjunkturen des Militär- und Zivildiensts. Heute erleben wir Dienstwelten in einem Wettbewerbsverhältnis, die sich komplementär zueinander verhalten sollten, meint der Historiker.

Am Anfang, könnte man sagen, gab es doch nur den Militärdienst. Aber seit 1996, also seit 20 Jahren, gibt es nun auch die gesetzlich geregelte Möglichkeit des Zivildiensts. Dieser wird als Abweichung von der Hauptvariante Militärdienst verstanden. Wer statt des Militärdiensts den Zivildienst leisten will, muss jedoch per «Tatbeweis» bereit sein, eine Dienstzeit auf sich zu nehmen, die um die Hälfte länger dauert als der Militärdienst. Trotzdem ist der Zivildienst dem Verdacht ausgesetzt, eine weichere und darum billigere Variante zu sein: statt Nachtmärsche ein geregeltes Leben in einer vermeintlichen Wellnesszone.

Das ist die eine schiefe Gegenüberstellung. Daneben gibt es eine weitere: Sie beruht auf der Befürchtung, dass die Attraktivität des angeblich zu wenig unattraktiv gemachten Zivildiensts dazu führt, dass es im Militärdienst zu Bestandeslücken kommen könnte. Diese Gegenüberstellung ist darum schief, weil die aktive Schweizer Armee, gemessen am Konzept Armee XXI, immer noch zu viele Soldaten hat: rund 129 000  statt 124 000 (ohne Rekrutenjahrgang). Und gemäss Weiterentwicklung der Armee, die 2018 in Kraft treten wird, soll die gesetzlich vorgesehene Militärdienstdauer von 12 Jahren gemäss revidiertem Militärgesetz auf 9 Jahre gekürzt werden, damit der angestrebte Bestand von 140 000 nicht massiv überschritten wird. Gehen wir von diesen Zahlen aus, besteht das Problem nicht im Verhältnis von Militär- und Zivildienst, sondern vielmehr im Umgang mit der dritten Kategorie, die weder den einen noch den anderen Dienst absolvieren.

Ein Blick zurück in die Geschichte

Es sei aber daran erinnert, dass die allgemeine Wehrpflicht bei deren Einführung überhaupt nicht ausgeschöpft wurde und der Militärdienst entsprechend auch nicht ein zentrales Element der schweizerischen Bürgeridentität war und sein konnte. Heute würde mindestens die Geschichte nicht dagegen sprechen, wenn man zu früheren Verhältnissen zurückkehren sollte. Lag die Umsetzung der allgemeinen Wehrpflicht vor 1848 noch unter 20 Prozent und selbst in den Jahren bis 1874 noch unter 40 Prozent, stieg sie erst gegen 1914 auf etwa 60 Prozent.

Mit der allgemeinen Wehrpflicht war es demnach weit viel weniger weit her, als man meinte. Zwar wurde das Bild des drei Generationen umfassenden Männervolks in Waffen schon im Neuenburger Konflikt von 1856 stark gemacht und gerne das preussische Wort übernommen, die Schweiz habe keine, sie sei eine Armee (vgl. Abb.1). 

Wichtiger als der quantitative Aspekt war freilich die qualitative Funktion des allgemeinen Wehrdiensts. Diese bestand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts – als im breiten Zivilbereich ein Prozess des nationalen Aufbaus stattfand – darin, an der Formierung der gesamtschweizerischen Gesellschaft mitzuwirken. So sollte die Armee neben der Volksschule bis zu einem gewissen Grad tatsächlich eine «Schule der Nation» werden, indem man verschiedene Milieus zusammenführte und Grundfertigkeiten (inklusive Alphabetisierung und elementare Körperpflege) förderte. Die Rekrutenschule war denn auch ein Instrument des Bundes, um die zivilen Leistungen der Kantone in der Grundschulausbildung zu überwachen und mit öffentlichen Ranglisten rückständige Kantone zu vermehrten Anstrengungen anzuhalten.1  

Im 20. Jahrhundert erlebte die Militärdienstpflicht mit dem Grenzdienst von 1914 bis 1918 und mit dem Aktivdienst von 1939 bis 1945 eine Verabsolutierung, die sich zu Beginn des Ersten Weltkriegs in den Selbstdarstellungen zeigte: Väter oder Mütter mit ihren mindestens 6 bis 9 wehrfähigen und sehr wehrwilligen Söhnen (vgl. Abb. 2 und 3). Jetzt wurde neben der Festigung der Nation vermehrt auch die Festigung des herrschenden Gesellschaftsverständnisses wichtig. Dies dauerte lange an und war noch in Peter Bichsels bekannter 1.-August-Rede von 1968 mit dem Titel «Des Schweizers Schweiz» ein Thema: die Rekrutenschule als Schule fürs Leben, als Reiferitual, als «rite de passage» in die Welt der erwachsenen Männer.

In den Jahren des Kalten Kriegs bildete sich die Bedeutung der militärischen Wehrbereitschaft nicht zurück. Im Gegenteil, sie erlebte eine Steigerung und fand in der Expo 64 ihren eindrücklichen Ausdruck im Beton-Igel des Militärpavillons. Dabei wurde der Armeebetrieb nicht – was ebenfalls denkbar gewesen wäre – vermehrt von zivilen Verhaltensmustern erfasst, vielmehr wurde versucht, die zivile Welt mit militärischer Mentalität zu imprägnieren (Stichwort: Zivilverteidigungsbüchlein von 1969).  

Eine persönliche Reminiszenz: Als Rekruten besuchten wir nicht nur die Expo 64, wir erlebten auch schikanöseste Behandlungen, die explizit darauf angelegt waren, uns «den Zivilisten auszutreiben». Das waren auch die Jahre, in denen die vehementer gewordene Forderung nach Einführung des Frauenstimmrechts noch immer mit dem Argument bekämpft wurde, dieses Bürgerrecht dürfe den Frauen durchaus vorenthalten werden, weil für sie keine Bürgerpflicht des militärischen Vaterlandsdienstes bestehe. Diesem Argument musste dann entgegengehalten werden, dass Frauen in der Gesellschaft Funktionen wahrnehmen, die nicht weniger wichtig sind als der Wehrdienst. 

Neue Initiativen für einen Zivildienst

Der Gedanke, dass an Stelle des Militärdienstes «Ersatzleistungen» möglich sind und möglich sein sollen, wurde erst wichtig, als sich die Konflikte wegen Militärdienstverweigerung verschärften. 1969 nahmen Lehrer des Gymnasiums Münchenstein das Projekt eines allgemeinen Ersatzdienstes an die Hand. Dieses mündete in eine Initiative, bei der schon das Zusammenkommen der nötigen Unterschriftenzahl als Wunder bezeichnet wurde. Desgleichen die Volksabstimmung von 1977 mit immerhin 37,6 Prozent unterstützenden Ja-Stimmen. Von den folgenden Jahren kann man allerdings nicht sagen, dass «die Zeit für den Zivildienst gearbeitet» habe. Die Tatbeweis-Initiative von 1984, die sieben Jahre später zur Abstimmung unterbreitet wurde, erhielt eine bescheidene Unterstützung von nur gerade 36,2 Prozent2.

Den Durchbruch schaffte die vom Basler SP-Politiker Helmut Hubacher 1989 initiierte Verfassungsänderung, die im schönen Monat Mai 1992 mit 82,5 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen wurde: eine Reform mit Tatbeweis, anfänglich noch mit Gewissensprüfung und einer Ablehnungsquote von 8,9 Prozent, seit 2009 jedoch ohne Prüfung.

Man muss sich fragen: Warum jetzt, warum nicht schon früher? War das der stete Tropfen, der den Stein höhlt? Konnte man bei hartnäckigem Verfolgen einer richtigen Sache schliesslich mit der Erosion eines unrichtigen Widerstands rechnen? Wohl half dabei das vorübergehend etwas offenere Zeitklima nach der Wende von 1989. Eine 1991 zum 700-Jahr-Jubiläum der Eidgenossenschaft veröffentlichte allgemeine Wertestudie ergab bezüglich Dienstpflicht: 70 Prozent waren der Meinung, dass eine Dispensation aus Gewissensgründen mit einer alternativen Verpflichtung möglich sein soll3. An diesem exemplarischen Geschäft könnte man studieren, wie es in der Schweiz zu Reformen kommen kann.

Dienstwelten im Wettbewerbsverhältnis?

Der Zivildienst – lange Zeit als völlig undenkbar eingestuft, weil angeblich unvereinbar mit der Notwendigkeit der militärischen Landesverteidigung und mit der traditionellen Auffassung von schweizerischer Männerpflicht – ist mittlerweile kein grundsätzliches Problem mehr. Es ist, wie gesagt, allenfalls ein Problem wegen der Befürchtung, dass der Zivildienst auf Kosten des Militärdienstes zu attraktiv werden könnte. Bis zu einem gewissen Grad könnten die beiden Dienstwelten tatsächlich in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander gesehen werden. Aber zu gegensätzlich, zu antagonistisch sollten die Alternativen auch nicht aufgefasst werden, sondern vielmehr komplementär.

Die beiden Welten sind, trotz des Weiterbestehens grundsätzlicher Unterschiede, einander nähergekommen, weil der traditionelle Militärsektor inzwischen ziviler geworden ist – im Stil und in der Funktion. Dies entspricht auch den Erwartungen der Gesellschaft. In den jährlich erfragten Meinungen zur Bedeutung der verschiedenen Armeeaufgaben, stehen zivile Aufgaben weit oben auf der Prioritätenliste: Hilfe bei Katastrophen, Hochwasser, Bränden, Erdrutschen, aber auch andere Formen der Nützlichkeit bis hin zum Aufräumen von Wäldern4. Eine weitere Funktion, die die Armee mit Bezug auf die NEAT-Einweihung selber hervorgehoben hat: «Wenn in der Schweiz grosse Feste gefeiert oder Veranstaltungen durchgeführt werden, ist die Armee in der Regel massgeblich daran beteiligt.»

Andererseits können die für den kollektiven Militärdienst genannten Eigenheiten –Verantwortung und Disziplin, Überwindung und Durchhalten – nicht mehr wie in traditionellen Vorstellungen sozusagen exklusiv als an den Armeebetrieb gebunden verstanden werden. Es braucht diese auch im individuellen Zivildienst – und da, wie erprobte «Zivis» beteuern, sogar in höherem Mass.


1 Werner Lustenberger: Pädagogische Rekrutenprüfungen. Ein Beitrag zur Schweizer Schulgeschichte. Chur/Zürich 1996.

2 Wolf Linder: Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1948–2007. Bern 2010. S. 376 u. 416.

3 Anna Melich: Die Werte der Schweiz, Bern 1991. S. 33.

4 Sicherheit 2016, Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitische Meinungsbildung im Trend, Center for Security Studies, Zürich 2016, S. 149.

Autor

Prof. Dr. em. Georg Kreis ist Autor zahlreicher Werke über die Schweizer Geschichte. Er war bis 2008 Professor für Neuere Allgemeine Geschichte und Schweizer Geschichte am Historischen Seminar der Universität Basel. Er war zudem Leiter des Europainstituts Basel und Präsident der Eidg. Kommission gegen Rassismus.

Letzte Änderung 10.03.2020

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