Im EVAM in Lausanne unterstützen Zivis Asylsuchende

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Das Etablissement vaudois d’accueil des migrants (EVAM) in Lausanne ist eine öffentlich-rechtliche Institution, die sich um Asylbewerberinnen und  bewerber sowie vorläufig aufgenommene Personen kümmert. Es ist 2008 aus der FAREAS (Fondation vaudoise pour l’accueil des requérants d’asile) entstanden. Die FAREAS wurde 1998 als Einsatzbetrieb des Zivildienstes anerkannt. Zivis leisten ihre Einsätze in mehreren Abteilungen, unter anderem im Rechtsdienst.

Die Aufgaben des EVAM

Das Etablissement vaudois d’accueil des migrants (nachstehend EVAM) ist eine öffentlich-rechtliche Institution, die sich im Auftrag des Kantons Waadt und im Einklang mit dem Asylgesetz (AsylG) um Asylbewerberinnen und -bewerber sowie vorläufig aufgenommene Personen kümmert und Personen mit unbefugtem Aufenthalt Nothilfe gewährt. Das EVAM übernahm am 1. Januar 2008 als Nachfolgeorganisation der Fondation vaudoise pour l’accueil des requérants d’Asile (nachstehend FAREAS) vollumfänglich deren Tätigkeiten. Vor der FAREAS erfüllte das Rote Kreuz im Kanton Waadt diese Aufgabe.

Die Umwandlung der FAREAS in eine öffentlich-rechtliche Institution geht auf das am 7. März 2006 vom Grossen Rat des Kantons Waadt verabschiedete Gesetz über die Unterstützung von Asylsuchenden und bestimmten Ausländerkategorien zurück (Loi sur l’aide aux requérants d’asile et à certaines catégories d’étrangers, nachstehend LARA). Die Aufgaben des EVAM sind im LARA festgelegt.

Der Kanton Waadt nimmt 8 Prozent der Personen auf, die in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben. Diese Verteilung berechnet sich proportional zur Demografie des Kantons. Das EVAM kümmert sich um rund 6400 Personen mit unterschiedlichem Status. Gewisse nutzen dessen Leistungen (Unterbringung, Betreuung und Unterstützung) nur teilweise, andere vollumfänglich.  

Aufnahme von Migrantinnen und Migranten: eine Tätigkeit im Dienste der Gemeinschaft

Seit jeher veranlassten geopolitische Konflikte verschiedene Völker dazu, aus ihrem Land zu fliehen und in der Schweiz sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Sicherheit zu suchen. Die Aufnahme und Betreuung dieser Migrantinnen und Migranten ist entscheidend. Es geht hier nicht nur um wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen, wie die Integration, sondern auch um grundlegendere Fragen wie die Menschenwürde und das Recht auf minimale Existenzbedingungen.

Da die Personen, die in den Kanton Waadt kommen, in den meisten Fällen kein Französisch sprechen und unsere Kultur und unser System nicht kennen, braucht es eine Organisation, die sie betreut, die auf ihre Integration hinwirkt und die dafür sorgt, dass sie unter menschenwürdigen Bedingungen leben können. Das EVAM steht somit im Dienste sowohl dieser Personen als auch der Gemeinschaft und die Zivis, die bei uns einen Einsatz leisten, verfolgen durch ihre Tätigkeit einen gemeinnützigen Zweck.

Die Zivis beim EVAM bzw. beim Rechtsdienst   

Das EVAM verfügt über eine Matrixorganisation. Die einzelnen Abteilungen sind die Stützpfeiler der Organisation und sind für die jeweiligen Dienstleistungen verantwortlich: Unterbringung, Betreuung, Unterstützung und Generalsekretariat.

Im Rahmen seiner im öffentlichen Interesse stehenden Tätigkeiten bietet das EVAM seit vielen Jahren Zivildiensteinsätze in verschiedenen Abteilungen an, seit 2011 auch im Rechtsdienst. Der Rechtsdienst gehört zum Generalsekretariat des EVAM und muss kontrollieren, dass die Institution ihre Leistungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen erbringt. Da wir nur ein kleines Team sind und für den Einsatz in unserer Abteilung mehrere interne Ausbildungen absolviert werden müssen, unter anderem um unsere verschiedenen Datenbanken bedienen zu können, ist die Zahl der von uns pro Jahr aufgenommenen Zivis begrenzt (auf ein oder zwei), weshalb wir Langzeiteinsätze bevorzugen. Diese Einsätze stellen aber für beide Seiten zweifelsohne eine Bereicherung dar. Die bei uns eingesetzten Zivis sind sehr motiviert und kompetent und betrachten unsere Tätigkeit mit neuen kritischen Augen. Ihre fachspezifischen Fragen veranlassen uns manchmal dazu, uns selbst zu hinterfragen und unsere Arbeitsprozesse zu optimieren. Die Zivis, die bei uns im Rechtsdienst einen Einsatz geleistet haben, waren einhellig der Meinung, sie hätten Glück gehabt, ihre Dienstpflicht in einer gemeinnützigen Organisation erfüllen und dabei ihre Kenntnisse und/oder beruflichen Fähigkeiten im Rechtsbereich nutzen zu können. Für sie war der Einsatz nicht nur in beruflicher Hinsicht, sondern auch auf persönlicher Ebene wertvoll.

Im Rahmen einer klassischen juristischen Ausbildung werden die Probleme im Zusammenhang mit der Aufnahme von Migrantinnen und Migranten nur angeschnitten oder überhaupt nicht behandelt. Diese Probleme bilden das Kerngeschäft des Rechtsdienstes des EVAM. Allzu häufig denken die Leute, die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten beschränke sich darauf, ihnen ein Dach über dem Kopf zu geben, sie finanziell zu unterstützen, mit Sachen zu versorgen sowie sozial zu betreuen. Dabei sollte aber nicht vergessen gehen, dass sie nicht nur Pflichten haben, wie zum Beispiel dass sie bei der Beurteilung ihres Unterstützungsbedarfs mit den Fürsorgebehörden zusammenarbeiten müssen. Sie haben auch Rechte, wie die Möglichkeit zur Anfechtung der Verwaltungsentscheide, die ihnen von der Fürsorgebehörde, also dem EVAM, mitgeteilt werden. Das Spezielle bei der Arbeit des Rechtsdienstes des EVAM ist also, dass man ständig einen strikten rechtlichen Rahmen auf verschiedenste soziale und kulturelle Gegebenheiten anwenden muss.

Das EVAM schätzt sich auf jeden Fall glücklich, auf den engagierten Einsatz der Zivis zählen zu dürfen. Sie stellen uns nicht nur ihre Arbeitskraft zur Verfügung und unterstützen so ein erfahrenes Fachteam bei seinen diversen Tätigkeiten. Sie lassen uns auch von ihrer Meinung und ihren Ideen profitieren, was eine grosse Bereicherung darstellt und uns dabei hilft, unsere im öffentlichen Interesse stehende Aufgabe zu erfüllen, d.h. uns um Asylbewerberinnen und  bewerber sowie vorläufig aufgenommene Personen zu kümmern und Personen mit unbefugtem Aufenthalt Nothilfe zu gewähren.

Autorin

Sandrine Davy (Aymon), Leiterin Abteilung Rechtsdienst, Etablissement vaudois d’accueil
des migrants (EVAM)

Letzte Änderung 12.08.2016

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